Karlsruhe (dpa) - Wer Steuern in Höhe von mehr als einer Million Euro hinterzieht, muss in der Regel ins Gefängnis. Eine Bewährungsstrafe komme nur bei besonders gewichtigen Milderungsgründen infrage, entschied der Bundesgerichtshof in einem am Dienstag verkündeten Urteil. Damit bestätigte er seine ...

Kommentare

(12) k246190 · 07. Februar 2012
dass bei steuerstrafsachen der(deutsche) staat ein gehobenes interresse an der bestrafung hat,ist zwar verständlich-aus staats raison-aber letzlich nicht besonders klug,indem fall,wo die fehlenden steuern noch nicht bezahlt wurden.der strafantritt sollte also auf keinen fall vorher liegen,es sei denn der jenige hat vermögen,wie im vorliegenden fall.denn sonst lacht sich der verurteilte ins bäckchen,weil der staat lange auf sein geld warten müsste.vorliegend ist das jedoch arglistig geschehen.
(11) BOOTBOSS · 07. Februar 2012
Sehr gut, endlich Schluss mit Sonderrecht für Steuerverbrecher. Die hinterzogenen Steuern plus Strafzahlungen sind ohnehin selbstverständlich. Und Schäuble sollte jetzt schnell nochmal sein Abkommen mit der Schweiz überarbeiten. Man stelle sich mal vor, in anderen Zusammenhängen bekämen Millionendiebe Bewährungsstrafen.
(10) Wasweissdennich · 07. Februar 2012
Was soll der im Gefängnis und zusätzlich unnötig Geld kosten, einfach die hinterzogenen Steuern x 5 als Strafe--> bringt der gesamten Gesellschaft mehr
(9) schwarzfahrer · 07. Februar 2012
Finde ich richtig so. Würde es sogar noch ein wenig verschärfen. Recht und Gerechtigkeit dürfen einfach nicht käuflich sein.
(8) aboehm · 07. Februar 2012
@4: es geht doch nicht um rache wenns ums wegsperren von allgemeingefaehrlichen moerdern/kinderschaendern geht. da hast du was missverstanden... dummerweise auch einige richter und politiker. naja, wenn man selbst nicht betroffen ist sehen die meisten leider einiges falsch...
(7) bangbuex51 · 07. Februar 2012
@2 Warum reden die heute nicht über vegetarische Gerichte?
(6) Faroul · 07. Februar 2012
Es gibt Dinge, die sich mit einer Strafe - gleich welcher Art - nicht ausgleichen lassen, nämlich alles, was einen Menschen verletzt hat. Hier geht es aber um Geld, welches der Typ offenbar reichlich hat - und DAS kann er bezahlen. Eine Bewährungsstrafe kommt da einem "Du böser Junge, sowas macht man aber nicht" mit wackelndem Zeigefinger gleich: lächerlich.
(5) k87300 · 07. Februar 2012
@4 Und er soll also neben der Arbeit in Freiheit weiter Kinder mißbrauchen können. Toller Vorschlag,. Respekt!!
(4) k293295 · 07. Februar 2012
@3: Und du meinst nicht zufällig, daß eine lebenslange Therapie-Möglichkeit (vom Täter zu finanzieren, dazu muß er in "Freiheit" sein und ARBEITEN) dir mehr bringen würde als wenn der Täter 50 Jahre im Knast sitzt? @2: Weil hohe Funktionäre des Staates (=Richter) ihre Zeit nicht am Stammtisch mit dummen Rache-Diskussionen verschwenden. edit @5: die "" nicht gesehen? @8: nur ist eine Minderheit der Mörder/Kinderschänder gemeingefährlich. Die Mehrheit sind Beziehungstaten.
(3) Lady_Clarissa · 07. Februar 2012
@2 okay verhandeln wir darüber, da ich eine betroffene bin bin ich dafür das die strafhöhe drastisch erhöht wird. ob du es glaubst oder auch nicht, selbst ein halbes jahrhundert später kommen immer wieder erinnerungen an die missbräuche hoch.@4 nein keine 50 jahre aber was teilweise an strafen verhängt wird ist ein witz. ja, mehr für die opfer, sollten sie zahlen müssen.
(2) k34111 · 07. Februar 2012
Und warum wird nicht über die Strafhöhe von Kinderschändern verhandelt?
(1) quark007 · 07. Februar 2012
Warum soll so ein Kerl ins Gefängnis? Der sollte lieber das doppelte seiner Strafe zahlen und dafür auf ewig als 1-€-Jobber bei der Stadt angestellt werden, ohne Möglichkeit eines Zusatzverdienstes! Wäre doch ne Idee für Griechenland endlich Geld in die Kassen zu bekommen :P
 
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