
München (dpa) - Für Leistungen, die eine Gemeinde im Wettbewerb mit privaten Anbietern erbringt, muss Umsatzsteuer gezahlt werden. Das hat der Bundesfinanzhof in München entschieden. Mit der Besteuerung soll eine Wettbewerbsverzerrung zugunsten der öffentlichen Hand verhindert werden. Diese
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