Manchen fällt nicht mehr ein, als mit dem Finger auf den 'politischen Gegner' zu zeigen, wie die eigene Partei kritisiert wird. Dabei gibt es doch dort genug zu kritisierendes zu finden. Da wäre nun die Kanzlerin zu nennen, der Urteile des BVfG egal sind. Da wäre u.a. ein Ex Kanzler zu nennen, dem gegebene 'Ehrenworte' mehr bedeuten als geltende Gesetze. Da wäre ein ehem. Innenminister zu nennen, der wg. Meineid vorbestraft ist. @
5: Zu diesem Zeitpunkt hatte das BVfG noch nicht geurteilt!