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Ich bin mir nicht sicher, ob der Kommentar ernst gemeint ist? Woher will man denn in einer geheimen Wahl wissen, wer AfD-Wähler ist/war? Ob eine Partei verfassungswidrig ist, entscheidet das Bundesverfassungsgericht (Art. 21 Abs. 4 GG). (Eine) Folge: sie kann nicht gewählt werden. Das gilt für die AfD genauso wie für eine eventuelle Nachfolgepartei. Da braucht man keinem Wähler sein Wahlrecht entziehen.