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14 Fast, aber nicht ganz: "Lehrer an öffentlichen Schulen erreichen die Altersgrenze für den Eintritt in den Ruhestand mit Ende des Schuljahres, in dem sie das 66. Lebensjahr vollenden." Auch sonst führt die Regelung zu Kuriositäten. Zur Gruppe 2 zählen beispielsweise Diabetiker. Mein Schwiegervater, der Diabetiker ist, darf sich aber nicht impfen lassen, weil er vor 3 Wochen seinen 65. Geburtstag hatte :-/