Lübeck (dpa) - Er bestreitet das schreckliche Geschehen nicht, will in jener Nacht aber im Schlaf gehandelt haben: Der soeben wegen Vergewaltigung seines eigenen Sohnes verurteilte Ex-Staatsanwalt wirkt, als gehöre er gar nicht dazu. Die Vorsitzende Richterin des Landgerichts Lübeck, Helga von ...

Kommentare

(9) Irrglezia · 14. Februar um 19:50
Eine sehr abenteuerliche Ausrede.
(8) oells · 14. Februar um 13:44
@6 Zitat § 177 StGB: "Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt..." Im Text steht: "Er fasste in die Pyjamahose des Jungen, berührte dessen Geschlechtsteil und auch den Anus des Jungen" Die Ablehnung kann auch durch eindeutige Signale zum Ausdruck gebracht werden. Wenn der Junge also versucht hat, die Hand des Vaters wegzuschieben oder Ähnliches, ist das ein eindeutiges Signal.
(7) tp274 · 14. Februar um 13:20
Und wieder wird das Opfer am härtesten bestraft :-(
(6) Fan2016 · 14. Februar um 12:43
So ist das mit unserer ach so unabhängigen und ehrlichen Justiz. Nur wenn ich die Überschrift lese. Vergewaltigung...kann ich dem Text nicht entnehmen. Trotzdem schlimm genug, was da passiert ist.
(5) satta · 14. Februar um 12:16
Im Gegenteil zu den anderen Kommentatoren/-in lese ich hier kein besonderes Verständnis der Richterin für den Angeklagten heraus. Das Gericht hat sich vielmehr der Forderung der Staatsanwaltschaft nach Freispruch widersetzt und ist der Nebenklage gefolgt.
(4) setto · 14. Februar um 11:46
Erst versucht man den Kollegen ungeschoren davonkommen zu lassen, nur auf Druck der Mutter wird überhaupt verhandelt und dann reguliert man es eben über das Urteil. Unfassbar
(3) Muschel · 14. Februar um 10:42
Klarer Fall von "eine Krähe hackt einer anderen kein Auge aus".
(2) oells · 14. Februar um 09:51
Ehrlich gesagt habe ich absolut null Verständnis für eine "dysfunktionale Bewältigungsstrategie". Wer sich an Schwächeren, insbesondere Kindern vergreift, gehört hinter Gitter. (Und wenn der Täter dort mal nicht ganz so aufmerksam überwacht wird, kann es gut sein, dass Mithäftlinge für eine "Strafverschärfung" sorgen)
(1) BobBelcher · 14. Februar um 09:25
Wieso Bewährung? Was rechtfertig das, einen Vergewaltiger nicht für die Zeit in den Bau zu stecken? Günstige Sozialprognose? Bonuspunkte weil er mal Jura studiert hat? Sorry, Das ist ein Schlag ins Gesicht des Opfers.
 
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