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Zitat § 177 StGB: "Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt..." Im Text steht: "Er fasste in die Pyjamahose des Jungen, berührte dessen Geschlechtsteil und auch den Anus des Jungen" Die Ablehnung kann auch durch eindeutige Signale zum Ausdruck gebracht werden. Wenn der Junge also versucht hat, die Hand des Vaters wegzuschieben oder Ähnliches, ist das ein eindeutiges Signal.