
Karlsruhe (dpa) - Seit der Gründung 1951 hütet das Bundesverfassungsgericht die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Es ist zugleich Gericht und Verfassungsorgan. Seine Entscheidungen sind unanfechtbar. Alle übrigen Staatsorgane sind an seine Rechtsprechung gebunden. Das Gericht ist aber kein ...