Berlin (dpa) - Grausame Szenen haben sich in der Wohnung in Berlin-Marzahn abgespielt. Zwei tote Mädchen, fünf und sechs Jahre alt, und die Leiche ihre Mutter werden Tage später blutüberströmt entdeckt. Gequält mit Pfeilen einer Armbrust und einem großen Messer. Rund fünf Monate nach dem […] mehr

Kommentare

6ronnie_k14. März 2025
@5 : genau die Frage habe ich @2 auch gestellt - ob bewusst oder nicht, es ist immer krank und muss nicht behandelt sondern bestraft werden. @4 : und die Bestrafung widerspricht nicht der Menschenwürde
5slowhand14. März 2025
@3 >> wer Gewalttaten ausübt ist deiner Meinung nach also geistig gesund? << Ja, es gibt mehr als genug die das vollkommen bewusst machen.
4thrasea13. März 2025
@3 Wiki: "Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ist das Schuldprinzip nicht allein im Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Absatz 3 GG verankert, sondern auch Ausdruck der Menschenwürde, die zur „Verfassungsidentität“ gehört. Sowohl Art. 20 als auch Art. 1 Grundgesetz werden durch die sogenannte Ewigkeitsklausel (Art. 79 Absatz 3 Grundgesetz) vor Änderungen geschützt. Das Schuldprinzip kann mithin durch den parlamentarischen Gesetzgeber nicht abgeschafft oder ersetzt werden"
3ronnie_k13. März 2025
@2 : wer Gewalttaten ausübt ist deiner Meinung nach also geistig gesund? Gewalttäter müssen mit aller Härte bestraft (und weggesperrt) werden, egal was da Psychologen als Grund angeben
2slowhand13. März 2025
>> Eine Sachverständige befürwortete dies. Sie habe eine schwere geistige Erkrankung festgestellt bei dem Angeklagten, erklärte sie. << Ist schon merkwürdig das vielen Gewalttätern eine geistige Erkrankung diagnostiziert wird.
1Polarlichter13. März 2025
Abartige Tat.