@5
: genau die Frage habe ich @2
auch gestellt - ob bewusst oder nicht, es ist immer krank und muss nicht behandelt sondern bestraft werden.
@4
: und die Bestrafung widerspricht nicht der Menschenwürde
@3
Wiki: "Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ist das Schuldprinzip nicht allein im Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Absatz 3 GG verankert, sondern auch Ausdruck der Menschenwürde, die zur „Verfassungsidentität“ gehört. Sowohl Art. 20 als auch Art. 1 Grundgesetz werden durch die sogenannte Ewigkeitsklausel (Art. 79 Absatz 3 Grundgesetz) vor Änderungen geschützt. Das Schuldprinzip kann mithin durch den parlamentarischen Gesetzgeber nicht abgeschafft oder ersetzt werden"
@2
: wer Gewalttaten ausübt ist deiner Meinung nach also geistig gesund?
Gewalttäter müssen mit aller Härte bestraft (und weggesperrt) werden, egal was da Psychologen als Grund angeben
>> Eine Sachverständige befürwortete dies. Sie habe eine schwere geistige Erkrankung festgestellt bei dem Angeklagten, erklärte sie. << Ist schon merkwürdig das vielen Gewalttätern eine geistige Erkrankung diagnostiziert wird.