Berlin (dpa) - Das Vorhaben von Union und SPD, zur Finanzierung neuer Leistungen Anfang 2014 auf die Senkung des Rentenbeitrags zu verzichten, stößt auf massive verfassungsrechtliche Bedenken. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages hält ein solches Vorgehen nur dann für ...

Kommentare

(6) naturschonen · 07. Dezember 2013
@2 weil Mütter zwar einen Fulltime-Job haben, aber keinen finanziellen Ausgleich dafür bekommen und dementsprechend von Nix auch Nix in die Rentenkasse reinzahlen können
(5) wkloss · 06. Dezember 2013
@4: ist richtig das die Politiker keine Einheit haben wollen, aber wir sollten dafür kämpfen und nicht klein beigeben!
(4) setto · 06. Dezember 2013
@3 leider nur Wunschträume von uns, sonst würde es auch die Löhne gleich geben und nicht nach Ost und West gestaffelt. Die Mauer in den Köpfen herrscht gerade bei den Politikern noch
(3) wkloss · 05. Dezember 2013
Verfassungsrechtlich Bedenklich? Wieso? "Doch die Rechnung täuscht. Für jüngere Mütter werden drei Jahre Erziehungszeit angerechnet." Es ist nur gerecht - Gleichbehandlungsgesetz - dass alle Mütter diese Zeit angerechnet bekommen. Da müssen eben mal die Berechnungen von Leuten gemacht werden, die längerfristig denken. Und keine Verwendung der Mittel aus der Rentenkasse für andre Löcher, die gestopft werden sollen.
(2) Perlini · 05. Dezember 2013
@1 Warum ist denn eine MütterRENTE eine versicherungsfremde Leistung und eine Plünderung der Rentenkasse!?
(1) slowhand · 05. Dezember 2013
>> ...um so die daraus resultierenden Mehreinnahmen von etwas sechs Milliarden Euro für die geplante Verbesserung der Mütterrente einzusetzen. ...<< Da soll die Rentenkasse wieder für eine Versicherungsfremde Leistung geplündert werden. Die "Mütterrente" müsste aus den Steuersäckl finanziert werden. <link> und <link>
 
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