Das Arbeitsgericht Bonn hat heute den Antrag der Gewerkschaft auf einstweilige Verfügung gegen einen angeblich unzulässigen Einsatz von Beamten auf bestreikten Arbeitsplätzen bei der Deutschen Post AG zurückgewiesen. Die Gewerkschaft hatte mehr als zwei Dutzend Einzelfälle als Beleg angeführt, dass ...