Utting, 31.12.2025 (lifePR) - Irrtum 12: „Gebe ich zu Lebzeiten einem meiner Kinder einen Anteil von meinem Vermögen, wird das im Erbfall verrechnet, so dass am Ende alle meine Kinder den gleichen Anteil erhalten.“ Das ist nicht automatisch der Fall. Zuwendungen zu Lebzeiten werden keinesfalls ...

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