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: Wenn man mal statt Grundschuldlehrer den normalen Lehrer nimmt, landet man aber schon bei den Gehältern, die @
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so genannt hat:
<link> (gleiche Quelle, anderer Beruf). Ansonsten gilt, wie @
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schon sagte. Das zu versteuernde Einkommen ist bei vielen deutlich unter dem Spitzensteuersatz. Einfach mal den letzten Steuerbescheid angucken. Wobei ich generell den Abstand zwischen Spitzensteuersatz bis hin zur Reichensteuer etwas zu groß finde.