Potsdam (dpa) - Im Prozess um die Tötung eines Babys will sich die 61-jährige Angeklagte nicht zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft äußern. Das erklärte ihr Verteidiger zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Potsdam am Dienstag. Der Frau wird vorgeworfen, an einem nicht näher feststellbaren Tag ...

Kommentare

(14) knueppel · 12. Oktober 2021
Ich "gebe mich geschlagen"...wahrscheinlich ist es Wunschdenken! Ich finde es nur traurig, dass die Justiz in solch schwerwiegenden Fällen (durch Ausschweigen) quasi behindert wird.
(13) k293295 · 12. Oktober 2021
- 2 - Dafür steht der Staatsanwalt mit verdammt leeren Händen da, wenn er schon versuchen muss, den Ehemann der Angeklagten zu einer belastenden Aussage zu kriegen. Als Staatsanwalt muss er wissen, dass er den Ehemann zu keinem einzigen Wort zwingen zu können. Warum hat er nix anderes? GIBTS etwa nix? Ansonsten weise ich mal auf <link> (3) hin, nach dem der Schutz von Ehe und Familie NICHT änderbar ist.
(12) k293295 · 12. Oktober 2021
@10: Die Nicht-mehr-Verjährung von Mord war außenpolitisch implementiert. Und das bereitet bis heute nur Probleme, denn die KZ-Prozesse der letzten 20 Jahre haben alle das Problem, enorm viele Ressourcen bei Strafverfolgungsbehörden zu binden, bei lächerlich niedrigen Strafen. Mit dem Mord verjährt ja auch die Beihilfe dazu nicht, und NUR wg. Beihilfe wurde zuletzt verurteilt - dann noch nach Jugendrecht. In DIESEM Prozess wären die 30 Jahre Verjährung bis 1979 KEIN Problem. - 2 -
(11) wimola · 12. Oktober 2021
@8) Dass es pure Objektivität nicht geben kann, ist doch wohl jedem klar. Natürlich sind wir alle, so sehr wir uns auch bemühen mögen, immer irgendwie mit Vorbehalten belastet. @5) hat sich doch diesbezüglich völlig klar geäußert. So, wie wir das allgemein voraussetzen können, nichts, was über die menschlichen Fähigkeiten hinaus gehen würde ;-). Der Rest wäre Wunschdenken. Der Rest war doch mit einem ? versehen ...- eine kleine Provokation/ein Denkanstoss ...
(10) knueppel · 12. Oktober 2021
@9 Letztendlich ist doch kein Gesetz in Stein gemeißelt und unreformierbar, selbst das Grundgesetz nicht. Schließlich macht man bei Mord ja schon eine "Ausnahme", was die Verjährung betrifft.
(9) k293295 · 12. Oktober 2021
@8: Der Zeugnisverweigerungsschutz <link> ergibt sich direkt aus dem Grundgesetz <link> (1). Diesen Damm zu löchern (für Mord), heißt, ihn komplett einzureißen. Lass Dich zu sowas nicht verführen! <<Stark die dunkle Seite ist.>> (Yoda, Jedi) Denk an den Fluch des Zauberlehrlings: "Die Geister, die ich rief, die werd' ich nun nicht los."
(8) knueppel · 12. Oktober 2021
@5 Was für ein absurder Unsinn, den Du dir da zusammenreimst. Weil man ein generelles Zeugnisverweigerungsrecht in Mordfällen ablehnt, sollen diese durch Folter erzwungen werden? Was hätte die Aussage denn dann noch für einen Wert? Ich bin lediglich dafür, dass das juristische Folgen für den/die Aussageverweigerer/-in haben sollte, wenn er beschließt sich trotz Wissen nicht dazu zu äußern. Und sowas wie "emotionsfreie" Gerichte gibt es ohnehin nur in der Theorie.
(7) nadine2113 · 12. Oktober 2021
Soetwas macht sprachlos.
(6) Iceman2004_9 · 12. Oktober 2021
Schlimm, dass es Menschen gibt, die diese Tat begehen.
(5) Joshi86 · 12. Oktober 2021
@3 Nein, ist es nicht - auch, wenn eine abscheuliche Tat aufzuklären gilt. Wie sähe dein konkreter Vorschlag aus? Anklage wegen Mordes und Aussagepflicht, dann auch im Extremfall erzwungen durch Foltermethoden? Nein, dann könnten wir die Gerichte ganz abschaffen, wie der Lord schon korrekt festgestellt hat, Gleiches Recht für alle oder keinen. Emotionen haben bei der Urteilsfindung nichts verloren, dieser Grundsatz scheint im Netz und sonst immer weniger zu gelten, mir graut es da sehr.
(4) k293295 · 12. Oktober 2021
@3: Das Übliche: Gleiches Recht für alle, weil sonst kein Recht für niemanden.
(3) knueppel · 12. Oktober 2021
@2 Das ist bedauerlich und beschämend, dass dieses Recht auch bei Mord angewandt wird.
(2) k293295 · 12. Oktober 2021
@1: Das wird nix. Als Ehemann hat er vor Gericht ein Zeugnisverweigerungsrecht und ist vorher auch nicht zur Anzeige seiner Ehefrau verpflichtet, kann nicht wg Strafvereitlung belangt werden. Solange ihm keine Tatbeteiligung (Beihilfe) nachzuweisen ist, geht er straffrei aus.
(1) knueppel · 12. Oktober 2021
"Am Dienstag sollte der Ehemann der Frau als Zeuge gehört werden." - Hoffentlich wird sein Schweigen ebenfalls juristisch verfolgt.
 
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