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1 "Ich seh das als Schlag ins Gesicht für alle Dresdner, die gern gegen Rechts demonstrien." Wenn die Rechten demonstrieren können, dann haben die Dresdner doch wieder die Möglichkeit dagegen zu demonstrieren... Ansonsten halte ich das Urteil im Sinne des Art.8 GG und dem Urteil des BVerfG vom 14.07.00 "Art. 8 GG, Bindung von Polizeikräften durch Gegendemonstration oder Großveranstaltung darf allein nicht zum Verbot einer Versammlung führen" für richtig.