Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht schützt unverdächtige Autofahrer vor zu weitgehender Erfassung ihrer Nummernschilder durch die Polizei. Nach Klagen mehrerer Privatleute aus Bayern, Hessen und Baden-Württemberg erklärten die Karlsruher Richter die Vorschriften zum automatischen […] mehr

Kommentare

1mikarger05. Februar 2019
Und jetzt noch bitte die Definition für "zu weit gehend"...!!! - Irgendwelche hochwichtigen Ausnahmegründe lassen sich doch an den Haaren herbeiziehen.