
Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht schützt unverdächtige Autofahrer vor zu weitgehender Erfassung ihrer Nummernschilder durch die Polizei. Nach Klagen mehrerer Privatleute aus Bayern, Hessen und Baden-Württemberg erklärten die Karlsruher Richter die Vorschriften zum automatischen
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