Was will er da verdoppeln? Die Höchststrafe für Kindesmissbrauch sind 10 Jahre, die für schweren Missbrauch 15 Jahre. Mehr als 15 Jahre gehen nicht als zeitlich begrenzte Strafe. Einzige Ausnahme ist Mord, worauf lebenslänglich steht. Das "computergenerierte Material" wird nicht funktionieren. @
2: Begünstigung, Strafverteitlung, Beihilfe - wäre alles möglich, wird nur nicht gemacht.