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9: Ich denke doch mal, dass die Aussage klar geworden ist: Ihr könnt wählen, aber eben WEIL die Verfassung das so will und nur innerhalb der Grenzen der Verfassung, wie wiederrum, vertreten durch das BVerfG Gesetzte und Regelungen verbieten kann, völlig egal, wie viele Menschen das wollen. - Und viele (zb @
10) täten gut daran unsere Verfassung mal zu lesen, denn die ist eindeutig sozial ausgerichtet und gebietet die Aufnahme von Flüchtlingen, gibt ja sogar die AfD zu. Unbegrenzt übrigens.