
Berlin, 04.11.2020 (PresseBox) - Am 14. Oktober 2020 hat die Bundesregierung die Reform des Insolvenzrechts auf den Weg gebracht. Damit bekommen überschuldete Unternehmen die Chance auf Restrukturierung, ohne dass sie Insolvenz anmelden müssen. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Was
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