Rostock (dpa) - Ein mehrfach vorbestrafter Sexualstraftäter hat die 17-Jährige Rebecca aus Rostock verschleppt - immer wieder soll er sie vergewaltigt haben. Der 28 Jahre alte Mario B. war erst im vergangenen Jahr aus dem Gefängnis entlassen worden und stand noch unter Führungsaufsicht, wie Polizei […] mehr

Kommentare

14eLewu17. Oktober 2012
und die Polizei ist 4 tage lang nicht mal auf die Idee gekommen alles was auf dem Heimweg liegt abzuklopfen?! Der einschlägig vorbestrafte wohnte angeblich in unmittelbarer Nähe. da wäre selbst unserer dam ABV mit links und vierzig Fieber drauf gekommen.
13k29329517. Oktober 2012
@12 : oh, das ist schon interessant, ob sich einer 6 Jahre lang "wohl verhalten" muss und dann fröhliche Urständ mit neuem Betrug feiern kann, oder ob ich ihn 30 Jahre lang jagen und ihm jeden Cent übe der Pfändungsfreigrenze abnehmen kann. Da schützt ihn auch keine GmbH o.ä., selbst seine Rente kann pfändbar sein. Auch Straftäter werden so laaaange an ihre Tat erinnert und von weiterem Mist abgehalten. Doch, das wirkt tatsächlich.
12Sternensammler17. Oktober 2012
@11 Selbst wenn das vereinzelnd klappen sollte - was bringt das? Wo nichts ist kannst du nichts holen, das gilt für ne Insolvenz wie für einen Straftäter ...
11k29329517. Oktober 2012
@10 : Nur wenn sie dumm genug waren, ihre Forderung nicht wg. unerlaubter Handlungen aus der Insolvenz rausnehmen zu lassen. @9 : Nein, nur der Aktive.
10Sternensammler17. Oktober 2012
Die Schleckergläubiger haben auch Forderungen die sie sich als Urkunde hübsch gerahmt an die Wand hängen können - und nicht mehr.
9k4862317. Oktober 2012
@8 : Du bist der Größte!!!
8k29329517. Oktober 2012
@7 : von gar nix Ahnung, was? 30 Jahre lang kann er für die finanziellen Folgen seiner Tat in Regress genommen werden, nachdem das Landesversorgungsamt den Antrag nach OEG bewilligt hat. Die 30 Jahre beginnen am Tag der letzten Zahlung an oder für das Opfer.
7k4862317. Oktober 2012
@6 : ....auf alles eine Antwort, was? 30 Jahre zu Lasten des Steuerzahlers und danach ist er bestimmt geheilt!!
6k29329517. Oktober 2012
Neben der sofortigen Inhaftierung des Täters, die natürlich dringend geboten ist, bleibt die umfassende psychologische Betreuung des Opfers vordringlichste Aufgabe. Hut ab vor der jungen Dame, dass sie es geschafft hat, sich selbst zu befreien und ihrem Peiniger zu entkommen. @5 : Keine Angst, mildernde Umstände werden aus dem Verstoß gegens JuSchG nicht. Das wär zumindest ein Novum. Ich wittere Sicherheitsverwahrung. Er wird mind. 30 Jahre an diese Tat denken.
5BranVan17. Oktober 2012
@4 Richtig. Die Frage nach dem Jugendschutz soll geklärt werden aber bitte nicht im Sinne des Angeklagten: Mildernde Umstände weil das Mädchen gar nicht hätte da sein dürfen. An der Tat ändert das nichts. Das Mädchen braucht nun Hilfe und den Typen sollen Sie, wenn er schuldig ist, ordentlich und gerne lange wegsperren.
4tastenkoenig17. Oktober 2012
Es stimmt schon, dass manche Eltern sehr lax mit den Jugendschutzbestimmungen umgehen. Ich bezweifle aber, dass sich an der hier geschilderten Situation etwas Wesentliches geändert hätte, wäre das Mädchen ein paar Monate älter und damit volljährig gewesen.
3Perlini17. Oktober 2012
@2 Ich vermute mal, weil er seine Strafe abgesessen hat.
2ichwillpunkte17. Oktober 2012
@1 die frage ist... warum man den typen aus dem Gefängnis rausgelassen hat.
1hevan17. Oktober 2012
Tut mir leid für das Mädel ich hoffe die seelischen Wunden werden eines Tages verblassen, nur muss ich auch den Zeigefinger anheben was hat ein noch nicht volljähriges Mädel bis früh halb 3 allein in einer Bar zu suchen. Das Jugendschutzgesetz verbietet dies eindeutig und da werden wohl auch die Eltern und die Inhaber der Bar einige Fragen zu beantworten haben.