Neben der sofortigen Inhaftierung des Täters, die natürlich dringend geboten ist, bleibt die umfassende psychologische Betreuung des Opfers vordringlichste Aufgabe. Hut ab vor der jungen Dame, dass sie es geschafft hat, sich selbst zu befreien und ihrem Peiniger zu entkommen. @
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: Keine Angst, mildernde Umstände werden aus dem Verstoß gegens JuSchG nicht. Das wär zumindest ein Novum. Ich wittere Sicherheitsverwahrung. Er wird mind. 30 Jahre an diese Tat denken.