
In einer richtungsweisenden Entscheidung hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg im November geurteilt, dass eine berufsbedingte Virusinfektion, die zu einem Chronischen Fatigue-Syndrom (CFS) führt, Ansprüche auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung begründen kann. Dieses Urteil
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