Leipzig (dpa) - Der Traum von «Aloha» als Tattoo auf dem Unterarm wird sich für einen bayerischen Polizisten nicht erfüllen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies eine Klage des Mannes in dritter Instanz zurück (Az.: BVerwG 2 C 13.19). Bayerische Polizeivollzugsbeamte dürfen sich nicht ...

Kommentare

(14) k33620 · 18. Mai 2020
Scheinen ja genug Bewerber zu haben.
(13) BlueBaron · 15. Mai 2020
Soll er sich doch sein Aloha auf den Ar... tätowieren lassen. Da sieht es niemand außer seiner Frau. Wenn das so im Beamtengesetz verankert ist, hat er sich nun mal daran zu halten.
(12) Joey · 14. Mai 2020
Ein Aloha-Tattoo ist jetzt bestimmt nichts, das die Autorität eines Polizisten untergraben würde. Das Problem sehe ich eher dabei, daß man, wenn man einem Polizisten dieses erlaubt, es dann schwerer sein wird, einem anderen Polizisten ein Tattoo zu versagen. Und der möchte vielleicht eine nackte Tänzerin auf seinem Unterarm. Oder einen Totenkopf. Oder ein Bild seiner Dienstwaffe. Wo soll man da dann die Grenze ziehen und mit welcher Begründung? Und gewisse Bilder wären da ja schon bedenklich.
(11) 17August · 14. Mai 2020
Tattoo - No / Knarre zu Hause - na klar (ist Bayern eigentlich ein sicheres Drittland)
(10) raptor230961 · 14. Mai 2020
Mit welchen Mist die Gerichte sich herumschlagen müssen! Kein Wunder, wenn der Loveparade-Prozeß kein Urteil innerhalb der zulässigen Zeit zustande bringt. Mir ist es total schnutz egal, welche Tattoos wo am Körper sind. Allerdings ist es bei "Publikumsverkehr" immer noch so eine Sache. ... und da ein Polizist den Staat vertritt kann der Staat auch bestimmen, ob Tattooos erlaubt sind oder nicht! Da sollte man sich vorher überlegen, ob man zur Polizei will - oder ob man Tattoo-Model werden will.
(9) k293295 · 14. Mai 2020
"Aloha" ist doch recht unverfänglich. Ob es nun gleich 15x6 cm sein müssen, darüber kann man sicher streiten. @3: Die Erklärung ist schlüssig. Vorhin stand in der News noch,, dass seine Flitterwochen 2015 waren. Wenn er jetzt 43 ist, hat er den Polizeidienst wahrscheinlich noch im alten Jahrtausend begonnen.
(8) peppypingo · 14. Mai 2020
In Bayern ticken die Uhren anders.
(7) ircrixx · 14. Mai 2020
In dreißig, vierzig Jahren wird man die Schwerverbrecher an ihrer blütenreinen Haut erkennen...
(6) k229465 · 14. Mai 2020
@5 so sehe ich das auch. ich bin jetzt auch nicht der meinung, dass jeder unbedingt tattoos auf dem unterarm haben muss, aber der der es möchte... nunja, zumindest kann man schon mal die frage stellen, ob die rechtsprechung noch zeitgemäß ist. nun ist das so entschieden, ich glaube er wird es überleben, dass es (zumindest noch eine weile) auf dem unterarm nicht erlaubt sein wird.
(5) tastenkoenig · 14. Mai 2020
Moralvorstellungen und Rechtsauffassungen ändern sich im Laufe der Zeit auch. Gerade Tattoos sind gesellschaftlich viel akzeptierter als noch in meiner Jugend. Insofern richtig, dass man solche Vorschriften rechtlich überprüfen lassen kann.
(4) toyo · 14. Mai 2020
aber warum muss es denn zwingend der Unterarm sein? Er möchte es ja schon irgendwie zur Schau tragen, sonst könnte sich ja vlt. auch ein anderes Plätzchen finden - falls noch was frei ist ;)
(3) k229465 · 14. Mai 2020
@2 lebensumstände, einstellungen und wünsche ändern sich nunmal, wahrscheinlich war der herr bei arbeitanstritt noch nicht in den flitterwochen und der wunsch zur körperbemalung entstand erst später.
(2) deBlocki · 14. Mai 2020
Auf der einen Seite finde ich es okay, wenn Tattoos abgedeckt erlaubt sind. Auf der anderen Seite wusste der Beamte mit Sicherheit bei Arbeitsantritt bereits, dass Körperbemalungen vom Dienstherr geregelt werden. Daher verstehe ich die Klage nicht.
(1) k33620 · 14. Mai 2020
Mal mit der Zeit gehen.
 
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