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"Nach einer zunächst verbalen Auseinandersetzung soll der 20-Jährige das Opfer ins Gesicht geschlagen und den am Boden liegenden Mann gegen den Kopf getreten haben. Der 49-Jährige wurde mit Verletzungen am Kopf und an der Hand in ein Krankenhaus gebracht." In diesem Fall wohl kaum, solche Verletzungen lassen sich eindeutig zuordnen. Und selbst wenn es eine Bedrohung gegeben haben sollte: auch diese rechtfertigt das Verhalten des Polizeischülers nicht. Ich hoffe, sollte sich alles so (2)