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13: 50 statt 80 ohne vernünftigen Grund dürfte oft eine Behinderung des Verkehrsflusses darstellen, - und da gibts StVO §3 Abs. 2. Übrigens, wenn dann mehrere hinter einem sind _muss_ er das Überholen ermöglichen - was soweit geht, dass er notfalls recht anhalten muss (§5 Abs. 6). Und ja, wer das nicht beachtet kann durchaus als Vollhorst bezeichnet werden. Dasselbe gilt für Leute, die wiederholt Aufhebungszeichen ignorieren oder sie offensichtlich nicht kennen.