Berlin (dts) - Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) wendet sich gegen einen Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums, mit dem verpflichtende Videoaufzeichnungen von Strafverfahren an Land- und Oberlandesgerichten eingeführt werden sollen. Die Gewerkschaft sieht in der geplanten Aufzeichnung von […] mehr

Kommentare

2Pontius01. März 2023
"Die Aufzeichnungen könnten in die falschen Hände geraten und dazu beitragen, Polizisten zu identifizieren, die als Zeugen aussagen." Als wäre nicht so an die Zeugenliste zu bekommen. Dazu gibt es Prozessbeobachter und die Anwälte des Angeklagten, welche die Namen weitergeben könnten. Allerdings versucht die Polizei eh gegen jegliche Film- und Tonaufnahmen vorzugehen - immer unter dem Mantel des Schutzes der Beamten, der teilweise berechtigt ist, das will ich nicht abstreiten.
1slowhand01. März 2023
Es gibt doch software die Gesichter bei der Aufnahme unkenntlich macht, damit wäre doch das Problem aus der Welt wenn auch die Namen bei der Aufnahme gepiep werden.