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: Beamte sollen ihre Überstunden primär durch Freizeit ausgleichen. Und nur in Sonderfällen wird das ausbezahlt. Die Regeln zu Fristen sind da aber bundeslandspezifisch. Wenn der Polizist ein Angestellter ist, richtet sich das nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Der sieht zwar auch den Freizeitausgleich vor, aber ein Auszahlen lassen ist dort aus meiner Sicht einfacher. Machen will es anscheinend nur nie jemand, da dann bei der Auszahlung auch noch Mehrarbeitszuschläge anfallen.