Spenge/Hannover (dpa) - Beim Arzt bespricht man die persönlichsten und intimsten Fragen, man fühlt sich dort in der Regel sicher und geschützt. Die Praxis sei ein geschützter Raum, sagt Hausarzt Andreas Schimke - dort würden «Dinge besprochen, die sonst nirgends besprochen werden». Ein Schutzraum […] mehr

Kommentare

24ichbindrin19. Februar 2025
Besser schützen klappt jedenfalls nicht durch härtere Strafen. Und jedem Polizisten einen Bodyguard bereitstellen wäre eigenartig ^^ Mit der Nulltoleranz meine ich keine Gnadenlosigkeit, sondern noch mehr Augenmerk auf Gewalt als unzulässiges Mittel. Für tiefgreifende und langanhaltende Wirkung ist auch da wieder nötig an die Ursachen zu gehen, was deutlich mühsamer und nerviger und undankbarer ist und alle in der Gesellschaft betrifft.
23Sonnenwende19. Februar 2025
(2) oft übermäßig lange. Die Hauptverhandlungen selber sind bei solchen Taten in der Regel innerhalb eines Tages abgeschlossen.
22Sonnenwende19. Februar 2025
@21 jetzt müssen wir erst mal Begriffe klären: meinst du die Hauptverhandlung, in der das Verfahren abgeschlossen und der Täter verurteilt wird? Der Prozess selber ist ja der Prozess von Beschuldigung, Ermittlung, Anklage und Hauptverhandlung. Bei Fällen, wo das Tatgeschehen so eindeutig ist, ist die Hauptverhandlung nicht das Problem, sondern die Dauer zwischen Beschuldigung, Ermittlung und Anklage. Ermittlungsbehörden und Staatsanwaltschaften brauchen dafür aufgrund von Überlastung (2)
21Pontius19. Februar 2025
@20 ist nicht die Prozessdauer das Problem? Mag sein, dass auch die lange Dauer bis zum Beginn beiträgt - aber qm Ende muss das Ergebnis schnell kommen, damit es noch mit dem Ereignis der Tat verknüpft werden kann.
20Sonnenwende19. Februar 2025
@18 Nicht Schnellprozesse Pontius, habe ich auch nicht geschrieben. Einen zeitnahen Prozessbeginn. Auch da ist es so dass oft Jahre vergehen, bis Täter verurteilt werden, weil die Zeit zwischen Tat und Prozessbeginn so lang ist.
19Pontius19. Februar 2025
kritischer zu betrachten: Geht es nur darum die Verurteilung mit dem Ereignis zu verknüpfen? Das geht weiter mit der Beschäftigung über die Ursachen und die Weiterverbreitung von Gewaltaufrufen etc. - und Nulltoleranz führt im schlimmsten Falle zu einer Nulltoleranz in der Vergebung von Taten.
18Pontius19. Februar 2025
@15 +17 Ich kann beide Seiten nachvollziehen - zum einen stellt die Polizei die Vertretung des Staates da und Einsatzkräfte auch im Gesundheitssystem sind für andere da und sollten deswegen besser geschützt werden. Allerdings sind sie zu allererst normale Menschen. Das ändert erstmal nichts daran, dass man präventive Dinge angehen muss. Das beginnt bei der Abschreckung durch die juristischen Bewertungen und auch deren Verbreitung. Das jedoch in Schnellprozessen durchzuführen ist wieder
17ichbindrin18. Februar 2025
Mir erschließt sich nicht, was eine unterschiedliche Bestrafung je nach Rolle des Opfers bzw. dessen Zugehörigkeit/Aufgabe bezwecken soll. Ist das nicht auch wieder nur eine Papier-und-Stift-Maßnahme die Wertschätzung vermitteln soll, aber die weder die Situation ändert, noch den Schutz erhöht. Wie wäre es grundsätzlich präsenter gegen Gewalt vorzugehen? Diese schnell und medienwirksam zu ahnden, inklusive Verhaltenstraining? Als Zeichen für eine gesellschaftliche Nulltoleranz, egal gegen wen?
16Sonnenwende18. Februar 2025
(2) Polizei sein, dass Mindeststrafe höher ist. Das ist das was die Verbände fordern. Dann das Ganze noch gut in die Öffentlichkeit kommuniziert und schon haben wir Entlastung der vielen Menschen die im Gesundheitswesen arbeiten. Ich kenne persönlich inzwischen schon zu viele Fälle ähnlicher Couleur, da bedarf es dringend Verbesserung zum Schutz. Und es macht mich wirklich wütend, denn das sind Menschen die anderen unter hohem Engagement und auch teilweise Aufopferung helfen.
15Sonnenwende18. Februar 2025
@14 mit Verschärfung meinte ich die Rahmenbedingungen – war unvollständig ausgedrückt. Ich finde, bei den geschilderten Verletzungen und Tathergang handelt es sich ja um Körperverletzung, da die Strafe dafür von Geldstrafe bis fünf Jahre Haft gehen kann, werden die Leute erst mal freigelassen, wenn ein Psychiater ihnen keine Fremdgefährdung attestiert. Deshalb braucht man ein zeitnahes Gerichtsverfahren. Wenn die Opfer im Gesundheitswesen arbeiten sollte es genauso wie bei Feuerwehr und (2)
14Pontius18. Februar 2025
@13 Da braucht man allerdings keine Verschärfung, da reicht ja schon die bisherige Meldung aus. Denn ob er nun 1 Jahr Haftstrafe bekommt oder 2 machen da keinerlei Unterschied. Und solange die Meldung der Strafe nicht ähnliche Aufmerksamkeit wie die Tat an sich bekommt, ist das Strafmaß fast gleichgültig, selbst wenn er freigesprochen werden würde.
13Sonnenwende18. Februar 2025
@11 eine Erhöhung des Strafrahmens oder eine zeitlich nahe Konsequenz mit entsprechender öffentlicher Kommunikation kann aber insoweit entschärfen, dass die Leute sich insgesamt mehr beherrschen, so dass sie gar nicht so hochkochen, dass es zu einer Affekthandlung kommt. Insbesondere in solchen Situationen, die man zum Beispiel beim Hausarzt hat, die per se friedlich ja friedlich sind.
12ichbindrin18. Februar 2025
Es ist mir auch ein Rätsel, dass dieses Skript nach jedem Verbrechen von Verantwortlichen, Betroffenen und Medien abgespielt wird. Es ist das billigste und nutzloseste ein paar Teilen Text zu produzieren, um damit eine Veränderung der Situation vorzutäuschen. Als ob schon mal ein Verbrecher vor seiner Tat das Strafgesetzbuch gesichtete hätte, um das mögliche Strafmaß abzuwägen. Menschen sind nun einmal unberechenbar. Uns bleibt nur eine faire und lebenswerte Gesellschaft zu gestalten.
11tastenkoenig18. Februar 2025
Es ist ja nicht so, dass jemand vor einer Affekthandlung, die hier sehr wahrscheinlich gegeben ist, den Strafrahmen erwägt.
10Pontius18. Februar 2025
@8 Vorsichtig bei der "vollen Härte" des Gesetzes: Taten mit Vorsatz haben von vorn herein höhere Mindest- und Maximalstrafen.
9thrasea18. Februar 2025
@7 Ich befürchte, dir ist der Sarkasmus in diesem Textschnippsel entgangen. Fischer argumentiert doch, dass es trotz wesentlich härteren Strafen in diesen Staaten (bis hin zur Todesstrafe) nicht weniger Kriminalität gibt. Ja, eben, bessere Gesundheitsversorgung mit schnelleren Terminen. Trotzdem wird auch das nicht allen reichen - manche wissen es vermeintlich einfach besser als ärztliches Personal.
8nonam18. Februar 2025
2/2 und zur Klarstellung : das mit dem durchdrehen bezieht sich nicht auf Personen die Hilfskräfte im Einsatz vorsätzlich angreifen; denen gehört die volle härte des Gesetzes.
7nonam18. Februar 2025
"USA, Russland, China oder Iran, Inseln friedlicher Gelassenheit und bürgerschaftlicher Gemütlichkeit." : also ich finde diese aussage sehr befremdlich; vielleicht noch China, aber das hat mit der starken Überwachung seiner Bürger zu tun; BTT : wie wäre es mit mehr Hausärzten und kürzeren Wartezeiten für Behandlungen? Dass Jemand der Krank ist und Monate auf Hilfe warten muss irgendwann durchdreht ist wohl nachvollziehbar ... 1/2
6thrasea18. Februar 2025
Sorry, so viel kopierter Text, aber ich finde, er passt perfekt. Überaus lesenswerte Kolumne von Thomas Fischer, ehemaliger Vorsitzender Richter am 2. Strafsenat des BGH, zum Thema Strafzumessung. <link> Zur Meldung selbst: Ich habe keine Idee, wie man medizinisches Personal besser schützen kann. Höhere Strafmaße, verschärftes Strafrecht verhindert aber sicher keine Affekttaten. Am ehesten sehe ich eine bessere gesundheitl. und psychiatrische Versorgung der Menschen als hilfreich
5thrasea18. Februar 2025
Strafen einschließlich der jugendstrafrechtlichen Sanktionen, eine viel häufigere und langfristige Anordnung der Untersuchungshaft, Ausweitung von lebenslanger Freiheitsstrafe und Sicherungsverwahrung sowie starke Einschränkung der Strafaussetzung sowie der Reststrafenaussetzung zur Bewährung. Für den Erfolg dieser Maßnahmen bürgen Staaten, in denen sie umgesetzt sind, also zum Beispiel die USA, Russland, China oder Iran, Inseln friedlicher Gelassenheit und bürgerschaftlicher Gemütlichkeit."
4thrasea18. Februar 2025
Illusionisten besteht, die Gewaltverbrechern schelmisch mit dem Finger drohen, Opfer missachten und schlimmste Straftaten entweder gar nicht ahnden oder mit Strafen belegen, über deren Milde hart gesottene Intensivtäter ab dem 14. Lebensjahr nur lachen können. Die einzig wirksame Abhilfe und zugleich das Rezept, durch dessen Anwendung alles wieder so ordentlich, kriminalitätsfrei und friedlich werden könnte, wie es früher war, wäre nach Auffassung vieler Bürger eine deutliche Erhöhung aller
3thrasea18. Februar 2025
@1 Erkennst du dich im Folgenden wieder? "In den einschlägigen Foren fehlt kaum ein Ausdruck der Verächtlichkeit gegenüber den angeblich "lächerlichen", unzureichenden, wirkungslosen Strafen, mit denen der Sage nach selbst Schwerverbrecher - oder solche, die es werden wollen oder könnten – rechnen können, weil die deutsche Strafjustiz nach genauer Kenntnis von Zeitungslesern, Magazin-Zuschauern und Internet-Rechtspolitikern fast ausschließlich aus "Gutmenschen", Betschwestern, Weicheiern und
2Pontius18. Februar 2025
@1 Das Strafverschärfungen wenn nur minimalen Einfluss haben ist dir schon mal zu Ohren gekommen? Gilt das mit der vollen Härte des Gesetzes auch für dich, wenn du Menschen hier so non-charlant abwertest?
1Devil-Inside18. Februar 2025
Ih verlange nicht die Erhöhung der Strafen, die MÖGLICH sind, sondern die Erhöhung der VERHÄNGTEN Strafen. Sollen doch einfach mal 100% Höchststrafen verhängt werden. Warum wird das in eindeutigen Fällen nicht getan? Weil sie alle ja minderschwer sind, Täter ne schwere Kindheit hatten, blabla ist das alles. So lange wie Kuscheljustizia am Werk ist, ändern höhere Strafen rein gar nichts.