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: Es gibt zwar ein eigenes Kirchenrecht, das stimmt. Trotzdem unterliegen die Mitarbeiter der Kirchen dem jeweiligen Recht des Staates in dem sie leben und arbeiten, wie alle anderen auch. Das Problem hier ist die Verjährung und das nie Anzeige erstattet wurde. Die Staatsanwaltschaft kann nicht einfach so in den alten Fällen ermitteln wenn sie privatrechtlich, außergerichtlich "gelöst" wurden. Wie bei den Kindern von kath. Pfarrern, die Unterhalt bekommen, da wird auch kein Gericht bemüht.