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13 Es gibt sicher viele Bereiche, die sich nicht gesetzlich regeln lassen. Vergewaltigung ist ein Musterbeispiel. Wenn aber eine generelle Freigabe der Abtreibung erfolgt, kommt der Punkt, an dem der schnelle Orgasmus mehr wert ist, als ein menschliches Leben. Ich denke, keine Regelung ist optimal, aber der aktuelle 218 ist nicht die schlechteste Lösung.