Berlin - Der einstweilige Stopp des Aufnahmeverfahrens im Rahmen der sogenannten "Überbrückungsliste" beziehungsweise des "Ortskräfteverfahrens" durch die Bundesregierung ist "ermessensfehlerfrei" gewesen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einem Beschwerdeverfahren, wie ...

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