Graz (dpa) - Als Reaktion auf den Amoklauf von Graz verschärft Österreich das Waffenrecht. So werde das Mindestalter für den Kauf besonders gefährlicher Waffen von 21 auf 25 Jahren heraufgesetzt, sagte Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP). Außerdem werde die sogenannte Abkühlphase zwischen Kauf der ...

Kommentare

(10) tripleeight · 18. Juni um 12:40
@7 solche persönlichen schicksalschläge bzw. schlimmen Erlebnisse lassen den Blick besonders kritisch werden. Hier in Hamburg ist ein Typ mit einem recht kleinen Messer in einem Bus durchgedreht, die Verletzungen sind trotzdem sehr gefährlich. Da zu unterscheiden und Grenzen zu ziehen ist schwierig und man kann/will halt auch nicht alles verbieten. Ich finde es zumindest gut, dass sich etwas ändert. Risikofrei wird das Leben nie werden.
(9) Pontius · 18. Juni um 10:39
@8 Ja die Ausbildung dazu ist quasi von jetzt auf gleich fertig. Oder man kürzt einfach bei ein paar sozialen Projekten und schwups sind sie auf dem Markt...
(8) nonam · 18. Juni um 10:37
und wird das mit der aufstockung der vertrauenslehrer und schulpsychologen nicht schon seit jahren, wenn nicht jahrzehnten, verschlafen? und jetzt soll das so auf die schnelle gehen? ich bleibe da skeptisch;
(7) nonam · 18. Juni um 10:35
@4 : danke für die aufklärung; wurde leider zeuge eines vorfalles, bei dem es durch eine .rl22 kleinkaliberwaffe wegen gedankenloser unachtsamkeit zu einer schweren verletzung kam; daher sehe ich den gefährlichkeitsbegriff aus meiner persönlichen sich so kritisch;
(6) W_A_H · 18. Juni um 10:13
@5 na das stimmt auch wieder und ist wohl wichtiger als die Altersanhebung. Wenigstens kommt es nicht so oft vor wie in Amerika. Liegt ja auch am Umfeld und nicht nur am Waffengesetz.
(5) tripleeight · 18. Juni um 10:11
@3 Steht doch im Artikel, dass da künftig ein Austausch der Informationen möglich werden soll. Ist in AT doch nicht so viel anders als bei uns. Behörden reden nicht miteinander, meistens wegen falschen Datenschutzbedenken.
(4) tripleeight · 18. Juni um 10:10
@2 „Besonders gefährliche Waffen“ im österreichischen Waffengesetz sind solche, deren technische Ausführung oder Munition eine besondere Gefahr für Menschenleben oder Eigentum darstellen – konkret geregelt durch eine Verordnung des Innenministeriums gemäß § 2 Abs. 2 in Verbindung mit § 9 Abs. 2 WaffG. --> Also per Verordnung definiert, nicht direkt im Waffenrecht. Aber das reicht doch.
(3) W_A_H · 18. Juni um 10:07
Dann dauert es halt etwas länger. Wie sieht es mit dem Check aus?!? Sollte man nicht einem, der bei der Armee untauglich für Waffen getestet wird, nicht auch privat/zivil das dann verbieten?!?
(2) nonam · 18. Juni um 10:05
prinzipiell stimme ich @1 zu, möchte da auch noch die sportschützen (olympische disziplinen) miteinschliessen; dann, stockers aussage ist wieder so eine politikermeldung; was sollen "besonders gefährliche waffen" sein? diese definition gibt es im waffenrecht nicht, es gibt klassen: <link> ; [den kugelschreiber lass ich jetzt mal aussen vor *grintz*]
(1) burghause · 18. Juni um 09:41
Das sind Schritte in die richtige Richtung, aber man sollte sich fragen, warum "normalen" Bürgern (abgesehen von Jägern oder Wachpersonal) überhaupt erlaubt werden soll, Waffen zu besitzen.
 
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