@
3
: Ich finde das schlimmste in den Verträgen die er vor Inkrafttreten abgeschlossen hatte ist, das er den eventuellen Betreibern Schadensersatz für entgangene Gewinne bei nicht Inkrafttreten schriftlich zugesichert hat. Maximal hätte es Schadensersatz für unnötige Vorarbeit geben dürfen.