Berlin (dpa) - Ein dreijähriges Mädchen bekommt nach dem Stechen von Ohrlöchern 70 Euro Schmerzensgeld von der Inhaberin eines Tattoo-Studios. Mit diesem Vergleich endete am Freitag ein von den Eltern angestrengter Zivilprozess vor einem Berliner Amtsgericht. Möglicherweise müssen sich die Eltern ...

Kommentare

(10) setto · 31. August 2012
@9, kenne sogar welche, die gleich nach der Geburt ihrer Tochter welche stechen lassen haben. Meine Kinder haben sich mit 12 stechen lassen und tattoo gibt es von uns keine Genehmigung, können sie mit Volljährigkeit selbst entscheiden. Würde mich aber mal interessieren, was die Eltern mit den 70 Euro gemacht haben, neue Ohrringe gekauft?
(9) ExBW · 31. August 2012
@7: Nur zur Info: es gibt Eltern, die lassen ihren Kindern noch vor dem 2. Geburtstag Ohrlöcher stechen.
(8) Thorsten0709 · 31. August 2012
@7 bei deinem letzten Satz, stimme ich dir zu.
(7) Chris1986 · 31. August 2012
Das Mädchen ist 3 Jahre alt, wie kann man da Ohrlöcher stechen lassen? Zur Diskussion hier: Da Ohrlöcher und bestimmte Piercings nach einer gewissen Zeit auch wieder zuwachsen können, kann man hier durchaus ab dem 14ten Lebensjahr selbst entscheiden lassen. Alles was nicht mehr rückgängig zu machen ist, sollte min. bis zum 16ten Lebensjahr warten können, eher bis zum 18ten.
(6) k408300 · 31. August 2012
es gibt ja schon den Gegentrend: In Japan werden Tätowierte in schlechter bezahlte Abteilungen versetzt
(5) ExBW · 31. August 2012
@2: Dir ist anscheinend nicht der Unterschied klar zwischen dem Risiko einer Verletzung (in deinem Beispiel) und einer vorsätzlichen Verletzung (jede Penetration der Hautoberfläche).
(4) dubberle · 31. August 2012
@1: Mir gefällt der Gedanke, für derlei eine Entscheidungsfreiheit mit 14 einzuführen, aber würdest Du ernsthaft auch erlauben, daß 14-jährige sich tätowieren lassen? Es haben sich schon deutlich Ältere für ein Tattoo entschieden und es später bitter bereut.
(3) storabird · 31. August 2012
in dem Fall sind die Eltern und die Inhaberin gleichermaßen schuldig
(2) Ronja · 31. August 2012
Ich finde, deutsche Gerichte haben einfach zu viel Zeit!! Bald wird man noch verbieten Klopapier zu benutzen. Es könnte am Arsch kratzen und ein Kleinkind deswegen das Weinen anfangen!
(1) chaosperfekt · 31. August 2012
Mit 14 werden Kinder nach dem Gesetz religionsmündig, strafmündig und auch "sexmündig", also sollten sie ab dann auch selbst entscheiden dürfen, ob sie getauft, beschnitten, tätowiert oder gepierct (auch Ohrringe sind Piercings) etc. werden. Alles davor sollte strafbar imho sein. Und was diesen Fall betrifft: Die Eltern des Kindes haben das Ohrlochstechen selbst beauftragt. Sowas nennt man Anstiftung zur Körperverletzung. Dass das schmerzhaft sein kann, hätten sie sich ja wohl denken können...
 
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