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Nee, nicht immer umfassend hinsichtlich politischer Ziele; weswegen auch schon Vereine staatl. Förderung erhielten, die sich im Nachhinein als von radikalislamischen Mitgliedern beeinflusst erwiesen oder stark verdächtig waren.
Also was Fr. Edtstadler u.a. fordert, ist gewissermaßen eine Amtlichmachung für berufliche Geistliche nur einer Glaubensrichtung hinsichtlich ihres Aufenthaltes und ihrer beabsichtigten religiösen Handlungen, da sie im Verdacht stehen, bei ihrer Tätigkeit innereuropäische Dienstreisen zu unternehmen, oder wie muss man das verstehen? Ich bin schon skeptisch, ob das überhaupt verfassungsrechtlich abgesichert ist. Warum ist da die FPÖ noch nicht draufgekommen?