Neuburg (dpa) - Ein Notarzteinsatz zur Rettung eines Kleinkindes soll einen Mediziner teuer zu stehen kommen. Der soll 4500 Euro wegen Verkehrsgefährdung zahlen, außerdem droht ihm der Führerscheinentzug für sechs Monate. Der Mann akzeptiert die Strafe nicht, jetzt kommt es zum Prozess. Eine […] mehr

Kommentare

13jensencom06. Februar 2015
@12 , denen kann man ja fast nur wünschen, daß sie selbst deswegen mal in eine unangenehme Situation geraten... Das ist nicht in Ordnung...
12Ullirike2706. Februar 2015
@11 Das man weiterfahren kann ist mir bekannt! Wovon ich rede sind Autofahrer die den RW sehen kurz vor einer Fahrbahnverengung sind und trotzdem weiterfahren anstatt kurz an die Seite zu fahren! Leider spreche ich aus Erfahrung! Wir haben im Ort eine Rettungsstelle und kurz vor Ortsausgang gibt es nochmal eine Verkehrsberuhigende Insel,bei schnurgrader Strecke, so dass man den RW rechtzeitig sieht aber viele fahren einfach weiter und lassen den RW nicht durch!
11jensencom06. Februar 2015
@5 , stehen bleiben ist nicht immer richtig. dem Einsatzfahrzeug Platz machen kann auch heißen, über die rote Ampel (vorsichtig...) und mit mehr als erlaubter Geschwindigkeit zu fahren, um kein hindernis zu sein. Wenn man denn nciht einfach Platz machen kann... Ich hatte schon einmal ein Ticket wegen roter Ampel, wurde aber fallen gelassen, weil nach mir direkt der Rettungswagen geblitzt wurde...
10Hebalo1005. Februar 2015
Im TV kam ein Bericht, danach hat der Arzt wohl beim Überholen den Gegenverkehr behindert. Er sagt dazu, dass es eine schnurgerade Strecke Bundesstraße war und er sich nicht auf irgendeinen Vorfall erinnern kann. Auch wenn juristisch die Gegenpartei im Recht wäre, würde dieses Urteil für das Rettungswesen bedeuten, in Zukunft spürbar langsamer am Einsatzort zu sein - ein Unding! Normalerweise hat der Gegenverkehr das Überholen zu ermöglichen, indem er rechts ran fährt.
9k29329505. Februar 2015
@8 : Das geht leider nicht so. Wenn das Verfahren gegen den Notarzt jetzt vom Gericht eingestellt wird, trägt die Gerichtskosten die Staatskasse, und er bleibt auf seinen Anwaltskosten sitzen. Dem Notarzt bleibt kostenmäßig nix anderes übrig, als das knallhart durchzuziehen.
8krause9605. Februar 2015
... Verfahren einstellen, Klage gegen die beiden anderen wegen Behinderung von Rettungsfahrzeugen, Gerichtskosten zu gleichen Lasten auf die Überholten verteilen ...
7k29329505. Februar 2015
@5 : Stimmt, die beiden Anzeiger hatte ich vergessen. Die kann der Arzt wg. Falscher Beschuldigung drankriegen. @6 : Auch bei Blaulicht und "Musik" brauchen andere Verkehrsteilnehmer ne Raktionszeit und natürlich Platz zum Ausweichen. Nutzt ja auch nix, wenn nach 1 Notarztwagen gleich noch einer rausmuß, um dessen Schäden aufzuräumen.
6Hebalo1005. Februar 2015
Ein Bekannter von mir ist Rettungsfahrer, die können auch nicht so, wie wir uns das vorstellen. Er muss z.B. langsam an eine Kreuzung heran fahren, muss sich vergewissern, dass er wahrgenommen wird, darf nur so schnell fahren, wie es Witterung und Verkehr zulassen. Es sind schon Fahrer mit Sonderrechten verurteilt worden, weil sie mit Blaulicht einen Unfall verursachten. Trotzdem Daumendrücken für den Notarzt, dass sein Widerspruch Erfolg hat.
5Ullirike2705. Februar 2015
Der Arzt könnte die Leute verklagen die ihn angezeigt haben, wegen Behinderung eines Einsatzfahrzeuges!Der Menschheit denkt nur noch an sich!Früher war es mal normal am Fahrbahnrand stehen zu bleiben wenn ein Einsatzfahrzeug angefahren kam! Leider kann man häufig sehen das Autos trotz Fahrbahnverengungen weiterfahren und den Notarzt nicht durchlassen! Ist ja nur ein Menschenleben das auf dem Spiel steht! Und das zählt scheinbar bei vielen weniger als wenn man 5 min später nach Hause kommt!
4k31966705. Februar 2015
Traurig das es überhaupt jemanden einen Notartzt Anzeigt weil dieser seine Pflicht tut. Scheinheilige Gutmenschen schrecken wirklich vor nichts zurück. Wenn jeder Verkehrsteilnehmer nämlich den Wagen des Artztes Platz macht müsste dieser zumindest theoretisch nur gerade aus fahren weil freie Strecke. Aber Vernunft verkommt heute und hier zur Mangelware. Die selbsternannte Elite macht es jeden Tag aufs neue vor und mancher in seiner Einfalt glaubt alles Nachmachen zu müssen. Das Ergebnis ist hier
3k29329505. Februar 2015
@2 : Richtig! Freispruch abwarten, und dann den Staatsanwalt, der den Strafbefehl ausgestellt hat, wg. Verfolgung Unschuldiger drankriegen.
2jensencom05. Februar 2015
Der kann sich beim Prozeß wohl ganz entspannt zurücklehnen und seinen Freispruch abwarten.. <link>
1k28093405. Februar 2015
Absurdistan ist überall.