Warten wir auf die Klatsche von den Gerichten, z. B. dem EuGH. Dobrindt sollte persönlich dafür haften, denn er hat wider besseren Wissens mit voller Absicht und Vorsatz Gesetze gebrochen. @
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Und doch haben sie das Recht, auch in Deutschland Schutz zu beantragen, wenn sie die Grenze erreichen. Das heißt nicht, dass Deutschland diesen Schutz gewähren muss - aber solange das geprüft wird, dürfen sie nicht zurückgewiesen werden. @
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Fürchtest du dich nicht vor Glatzen?