Sobald aus gelegentlicher Untervermietung ein lukratives Nebengeschäft wird, steigt das steuerliche Risiko. Wer über Plattformen wie Airbnb oder Wimdu Zimmer oder ganze Wohnungen vermietet und dabei über 520 Euro im Jahr einnimmt, muss diese Einkünfte in der Einkommensteuererklärung angeben. Diese […] mehr

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