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wie @
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richtig sagte kennen wir die Einzelheiten des Falles nicht. Natürlich gelten in diesem Fall Sonderrechte, aber das heißt nicht, daß der Notarzt alles darf. Und natürlich muß man ihm Platz machen, aber nur im Rahmen der Möglichkeiten. Hier gab es offensichtlich gleich zwei Personen, die meinen, de Notarzt sei zu weit gegangen. Sieht der Notarzt es nicht so kann er dem Strafbefehl widersprechen und es kommt zur Verhandlung. Erst wenn dann auch der Richter es so sieht kommt es zr Strafe