Neuburg/Donau (dpa) - Ein Strafbefehl gegen einen bayerischen Notarzt hat Protest bei vielen Internetnutzern ausgelöst. Inzwischen mehr als 100 000 Menschen fordern in einer Online-Petition einen Freispruch für den Mediziner, der einen Strafbefehl wegen Gefährdung des Straßenverkehrs bekommen hatte. […] mehr

Kommentare

12ochse2107. Februar 2015
Ich sage ja nicht, dass wir dem Autofahrer, der die Anzeige erstattet hat, einen Besuch zu Hause abstatten sollten, aber vielleicht.... weiß jemand wo er wohnt...?
11Hebalo1007. Februar 2015
...ein Rettungsfahrer sich im Notfall verhalten soll, wenn es um jede Sekund geht, um ein Leben zu retten. Die einen zeigen Piloten eines Rettungshelis an, weil er zu einem Unfall im Parkverbot gelandet war, die anderen eben, weil sie sich vielleicht ein wenig "belästigt" fühlen, weil sie scharf bremsen mussten.
10Hebalo1007. Februar 2015
Gestern kam im TV darüber ein kurzer Bericht (MDR), hiernach handelte es sich um um eine langezogene, gut einsehbare schnurgerade Strecke außerhalb der Ortschaft. Dem Arzt selbst ist nichts aufgefallen, der Gegenverkehr und die Fahrzeuge vor ihm hielten an, sodass er überholen konnte. Aber wie das Leben lehrt (z.B. Knöllchen-Horst), gibt es überall Querulanten, auch unter Staatsanwälten. Selbst wenn der Arzt rein juristisch kein Recht, stellt sich aber die Frage, wie in Zukunft...
9Dziobol07. Februar 2015
Mir ist eigentlich egal ob ich alle einzelheiten kenne. Jedoch scheinen ja keine Menschen in Gefahr gekommen zu sein dadurch und somit ist mir alles andere auch egal. Es geht um ein Menschenleben, in diesem Fall noch um ein sehr junges. Das zeigt aber nur, dass es den Menschen zu gut geht, wenn man wg. so was Anzeige erstattet. Das ist wie in Mainz, als sich Anwohner beschwert haben, der Rettungshelikopter sei zu laut. Bei den Menschen bete ich wirklich, das denen die Hilfe dann verweigert wird
8k1572807. Februar 2015
Ich kann mir gut vorstellen, dass der Notarzt die Situation nicht optimal gelöst hat. Sicher bin ich mir da nicht. Ich bin mir aber sicher, dass die zwei anzeigenden Fahrzeugführer etwas falsch gemacht haben: Wenn mir ein Notarztwagen entgegenkommt und auf dessen Fahrstreifen Autos fahren, habe ich anzuhalten und so weit wie möglich rechts ran zu fahren. Dies ist offensichtlich nicht geschehen. Daher wäre ich an deren Stelle mit der Anzeige sehr vorsichtig.
7argelius07. Februar 2015
@5 wie @4 richtig sagte kennen wir die Einzelheiten des Falles nicht. Natürlich gelten in diesem Fall Sonderrechte, aber das heißt nicht, daß der Notarzt alles darf. Und natürlich muß man ihm Platz machen, aber nur im Rahmen der Möglichkeiten. Hier gab es offensichtlich gleich zwei Personen, die meinen, de Notarzt sei zu weit gegangen. Sieht der Notarzt es nicht so kann er dem Strafbefehl widersprechen und es kommt zur Verhandlung. Erst wenn dann auch der Richter es so sieht kommt es zr Strafe
6Chris198607. Februar 2015
@4 Der Notfall unter Einsatz von Blaulicht und Martinshorn setzt für den Notarzt sehr wohl die Verkehrsregeln außer Kraft gemäß §35 StVO Absatz 5a "(5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden." Angezeigt wurde der Notarzt weil er angeblich zum scharfen Abbremsen und Ausweichen aufs Bankett genötigt hätte (§315c StGB)
5galli07. Februar 2015
@4 Wenn mir ein Fahrzeug m it Blaulicht entgegenkommt habe ich Rechts heranzufahren und dem Notarzt Platz zu machen. @2 jawol
4Triple-A07. Februar 2015
ich kenne den fall nicht und war nicht dabei - auch kein anderer hier. aber grundsätzlich gilt: die justiz muss natürlich jeder anzeige nachgehen. und: auch ein notfall-einsatz setzt die verkehrsregeln nicht ausser kraft und darf keinen dritten schädigen. angenommen ein notarzt (mit patient) fährt wie eine "gesengte sau" und fährt mich dabei über den haufen - wäre das gerechtfertigt? nein - natürlich nicht. und genau das hat die justiz jetzt zu prüfen - offenbar können 100000 leute nicht denken.
3saltminer07. Februar 2015
Den Autofahrer verstehe ich schon nicht. Noch weniger aber den Staatsanwalt . Der müsste dann auch noch mit seiner Autogrammkarten im Notarztwagen hängen. Ich bin seit über 25 Jahren jährlich über 40.000 km unterwegs. Habe schön öfters Einsatzahrzeugen Platz machen müssen. Stand dabei auch schon im Grünstreifen oder Gehweg- ja und, wenn andere ums Leben kämpfen? <link>
2Hebalo1007. Februar 2015
Ich hoffe, dieser Typ, der den Arzt angezeigt hat, wird irgendwann mal einen Notarzt brauchen und dieser lässt ihn dann schmoren, der müsste namentlich mit Foto in allen Rettungswagen hängen.
1Guile07. Februar 2015
unmöglich... da will ich mal hoffen, dass der Kläger oder dessen Tochter nicht selbst mal einen Notarzt benötigt!