Der Zettel "Praxis vorübergehend geschlossen" ist Makulatur. Diese Praxis wird nicht wiedereröffnet. Hier steht eine Haftstrafe Ü10 Jahre + Sicherungsverwahrung + lebenslanges Berufsverbot im Raum. Dazu kommt dann noch der Regress wg. Opferentschädigung nach OEG, also de Beschlagnahme und Verwertung von Praxiseinrichtung und sonstigem Vermögen des Angeklagten. Das macht die Taten nicht ungeschehen, aber der Kerl hat fertig.