Freiburg (dpa) - Trotz Hinweisen auf die sexuelle Gefährdung eines Neunjährigen aus der Region Freiburg ist der Junge nicht dauerhaft aus seiner Familie geholt worden. Bereits im März habe die Polizei den zuständigen Behörden von einer möglichen Gefahr für das Kind berichtet, wie der Pressesprecher ...

Kommentare

(13) Lausderndl · 13. Januar 2018
Ich wundere mich über den Satz: "Nach Angaben des Landeskriminalamts handelt es sich um den schwerwiegendsten Fall von sexuellem Missbrauch von Kindern, den die Behörde jemals bearbeitet hat." - nur, weil es eine MUTTER ihrem SOHN angetan hat? Wäre es ein VATER und seine TOCHTER, ist's nicht mal mehr eine Schlagzeile wert! Diese kranken Vorkommnisse sind KEIN Einzelfall. Schwerwiegend, ja, das sind Missbrauch, in welcher Form auch immer, doch immer? Jedenfalls für mein Verständnis. :-(
(12) setto · 12. Januar 2018
"Mutter soll Sohn für Vergewaltigungen angeboten haben" So jemand verdient die Bezeichnung Mutter nicht
(11) raptor230961 · 12. Januar 2018
@10: Noch ein Plus von mir. Aber das mit den Minusklickern ist hier leider normal. Man kann schreiben was man will - es kommt immer mindestens einer, der unbedingt auf das Minus klicken muss. Oft sind die Minusklicker nicht einmal in der Lage, selber einen Beitrag zu verfassen. (Wohl aus Angst, das die Minusklicker-Kollegen dann bei ihm auch zuschlagen!)
(10) k293295 · 12. Januar 2018
@9: Die Minusklicker sind wieder mal unsere todesstrafensüchtigen Möchtegern-Rambos. Selbst mal den Hintern hoch kriegen ür Opferbetreuung und ja, auch Tätersuche und -überführung ist nicht drin, aber im Internet hetzen geht natürlich prima weil auch mit dem Bier in der Hand möglich. Dafür muss man ja auch keine Akten studieren, keine vernünftigen Gespräche führen und nicht Tage und Nächte lang unterwegs sein, ohne dafür nennenswert Geld zu kriegen.
(9) raptor230961 · 12. Januar 2018
@8: Für Deine Ausführungen hast Du von mir auf jeden Fall ein Plus bekommen. ;o)
(8) k293295 · 12. Januar 2018
@7: Bei einem 14-jährigen Opfer ist zunächst mal die Öffentlichkeit mindestens während der Opfer-Aussage von der Verhandlung ausgeschlossen. Auch der Angeklagte kann für diese Zeit aus dem Saal verbannt werden. Das Opfer hat - unabhängig von seinem Alter - Anspruch auf einen Beistand. Ich hab auch schon nen großen Hund neben dem Opfer während der Zeugenvernehmung sitzen sehen. Es gibt auch die Befragung im Richterzimmer nur durch den Richter + Videoübertragung in den Gerichtssaal.
(7) raptor230961 · 12. Januar 2018
@6: Ich bin eh der Meinung, das man den Opfern mehr Ruhe gönnen sollte. Muss denn eine 14Jährige unbedingt eine mündliche Aussage vor den Erwachsenen (Richter, Ankläger, Verteidiger, Angeklagte ...) zu ihrer Vergewaltigung machen? Reicht nicht eine schriftliche Aussage? Von dem bischen kurzfistigen Mitleid haben die Opfer eh nichts - im Gegenteil: sie leiden noch mehr. Auf jeden Fall Hut ab vor Organisationen, wie dem "Weißen Ring".
(6) k293295 · 12. Januar 2018
@4,5: Kein Minus, aber komm mal bitte etwas runter. Lass die Leute von der Opferbetreuung bitte ihren Job machen, der nur möglich ist, wenn das Opfer eben NICHT dauernd in der Öffentlichkeit steht.
(5) raptor230961 · 12. Januar 2018
... alleine da. ... und jetzt ruhig her mit den Minus-Bewertungen.
(4) raptor230961 · 12. Januar 2018
… „krurzfristige geistige Unzurechnungsfähigkeit“, „positive Prognose für die Zukunft“, „schwere Kindheit“, …) und schon ist die Höchsstrafe die der Staat vorsieht 15 Jahre Gefängnis – bei guter Führung etliche Jahre frühere Entlassung. Das die Opfer – die überlebt haben – den Rest ihres Lebens leiden ist unerheblich. Wichtig ist, das die Täter eine psychologische Hilfe auf Staatskosten erhalten. Die Opfer erhalten solange die Taten in den Medien sind eine Hand voll Mitleid – dann stehen sie ...
(3) raptor230961 · 12. Januar 2018
"Frau auf Spielplatz mit Hammer attackiert", "Mutter soll Sohn für Vergewaltigungen angeboten haben", "... fährt mit Auto in Gruppe ...", ... klingt irgendwie, als liefe ein Wettkampf: Wer ist am beklopptesten - wer schafft das perverseste Verbrechen. Der Gewinner schreibt ein Buch, das dann verfilmt werden kann. Der Name, der unsterblich wird, ein gesichertes Einkommen für die Rechte an Buch & Film. Eine Bescheinigung, das das Verbrechen nur ein "Ausrutscher" war ( ... "Stichworte: ...
(2) knueppel · 12. Januar 2018
Unter den Verdächtigen ist auch ein 49 Jahre alter Soldat der Bundeswehr, wie ein Sprecher des Heeres bestätigte. - Das klingt fast so, als wäre das aufgrund des Berufes was besonderes!? Was tut denn das zur Sache, ob es ein Soldat oder ein Kfz-Mechaniker ist? Unfassbar grausame Geschichte, leider kein Einzelfall. Keine Strafe wäre hart genug für solche Kreaturen.
(1) HPA · 12. Januar 2018
Wo kann ich unterschreiben, um die Vogelfreiheit wieder einzuführen?
 
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