Leipzig (dpa) - Ein in Spanien rechtskräftig wegen zweifachen Mordes verurteilter deutscher Beamter im vorzeitigen Ruhestand behält seine Pensionsansprüche. Voraussetzung für eine Aberkennung des Ruhegehalts sei eine Verurteilung durch ein deutsches Gericht, entschied das Bundesverwaltungsgericht […] mehr

Kommentare

2satta04. September 2025
Fühlt sich nicht richtig an, ich hoffe wenigstens dass es dem jugendlichen Sohn irgendwann etwas besser geht.
1skloss04. September 2025
Interessante Sichtweise. Immerhin 9 Jahre verbeamtet gewesen - was bedeutet das denn monetär überhaupt?