Kassel (dpa) - Es war eine Aussage, die unter die Haut ging: Wohl aus Überforderung hat ein 71-Jähriger aus dem Werra-Meißner-Kreis seine schwer kranke pflegebedürftige Ehefrau getötet. Vor dem Landgericht Kassel gab der Mann zu, die damals 76-Jährige im August 2021 in der gemeinsamen Wohnung mit […] mehr

Kommentare

11Wasweissdennich02. Mai 2022
@10 direkt Gedanken von Freiheit und Selbstbestimmung, sowas halten hier so einige sicher für egoistisch:p
10wimola02. Mai 2022
@7 ) Was soll das Ziel sein? Zwei Menschen, die leiden und ihren eigenen Willen nicht bekommen? Länger "vegitieren" müssen, nur weil andere meinen, sie würden helfen. - Menschen sollten das Recht haben, auch über ihr Lebensende entscheiden zu dürfen. Die Last, die Konsequenzen aus einer gemeinschaftlichen Entscheidung zu tragen, kannten beide und haben darauf vertraut, dass einer von beiden das auch tun wird.
9Wasweissdennich02. Mai 2022
@7 Und dann? Die Option sie in ein Pflegeheim zu geben bestand für ihn ja offensichtlich nicht
8wimola02. Mai 2022
@2 und @4 ) Ich sehe das auch so. Ich habe beide Elternteile zuhause gepflegt und da kommt man deutlich an seine Grenzen. Mir tut der Mann unendlich leid und ich wünschte mir, man würde ihn frei sprechen. Er hat auch so ein riesiges Päckchen zu tragen. - Mein Mann und ich haben eine ähnliche Vereinbarung.
7GeorgeCostanza02. Mai 2022
@5 ich denke, @4 meint VOR dem besagten Tag hätte es evtl der Pflegehilfe auffallen sollen / können.
6Wasweissdennich02. Mai 2022
Ansonsten muss doch ein Pflegedienst mit rechtlicher Betreuung und Ärzten vereinbaren was zu machen ist und in dem Fall würde es mich ja wundern wenn der Ehemann nicht die rechtliche Betreuung gewesen wäre...
5Wasweissdennich02. Mai 2022
@4 Was wurde denn da übersehen? Mehr als nach mehrmaligem nicht erreichen noch die Polizei zu holen können sie doch nicht machen
4setto02. Mai 2022
Den Satz "Eine Mitarbeiterin eines Pflegedienstes, der sich zweimal täglich um die medizinische Versorgung der Frau gekümmert hatte, versuchte am nächsten Tag mehrmals vergeblich, den Angeklagten zu erreichen. " finde ich am schlimmsten. Wie kann man die Situation des Rentners übersehen? ZU deren Rettung muss ich aber sagen, die sind oft selbst mangels Personal und Zeiteintaktung überfordert
3Polarlichter02. Mai 2022
Das ist natürlich ein sehr bedenklicher Fall.
2Wasweissdennich02. Mai 2022
An der Stelle wäre das Versprechen brechen aber weitaus weniger tragisch gewesen
1GeorgeCostanza02. Mai 2022
Es ist wohl nicht vorstellbar, wie verzweifelt er gewesen sein muss, wenn er seine Frau nach 50 (!) Jahren umbringt.