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12 das ändert nichts an der Tatsache, dass längst festgestellt worden ist, dass Luxemburg nicht geltendes Landesrecht mißachtet hat und dementsprechend auch Herr Juncker nicht. Geprüft werden muss vielleicht, ob dieses Landesrecht gegen EU-Recht verstößt, aber das muss es auch in vielen Angelegenheiten bei deutschem Recht, deshalb sollten wir lieber mal vor unserer eigenen Tür kehren, da haben wir echt genug zu tun!