Krefeld (dpa) - Manchmal scheint es so, als würde Olaf H. lächeln. Die Mundwinkel mit schmalen Lippen zucken nach oben, dann nickt er und bestätigt: «Ja». Dass die Menschen stundenlang vor dem Schwurgerichtssaal des Krefelder Landgerichts anstehen, um einen Blick auf ihn - den geständigen ...

Kommentare

(7) MartyMcFly99 · 13. Juli 2011
@6 Du glaubst, die Eltern eines getöteten Kindes würden so etwas wie "Gerechtigkeit" oder "Genugtuung" erfahren, wenn der Täter auch getötet würde? Würde es Dir besser gehen, wenn der Mörder Deines Kindes auch tot ist? Mir nicht.
(6) Ramik · 12. Juli 2011
@4 Genau lebenslänglich. Da bekommt man nach 15 Jahren Freigang und haut dann ab, um sich vor seiner Strafe zu drücken. Suche einfach mal nach entflohenen Häftlingen in der letzten Zeit. Ich bin für die Todesstrafe, getreu dem Motto "Auge um Auge.". Und diese nicht erst nach 20Jahren durchführen, sondern ganz kurzen Prozess machen. So haben alle was davon, die Opferfamilie hat ihre "Gerechtigkeit", wir bleiben von Wiederholungen verschont und der Steuerzahler zahlt nicht für die Haft.
(5) k293295 · 12. Juli 2011
@2: Die Würde des Opfers ist natürlich bei keinem Verbrechen gewahrt, jedenfalls nicht vom Verbrecher. Art. 1 GG spricht aber aber von STAATLICHER Gewalt, weil eben der Staat KEIN Verbrecher sein soll. @1: Nein, hier ist vieles noch nicht klar. Ein Strafprozeß ist eben mehr als nur eine News-Seite, sonst könnten auch gleich die Reporter für die Verurteilung und die Hinrichtigung (was anderes wollen ja viele gar nicht) sorgen.
(4) ronin11 · 12. Juli 2011
@2 deine Wut mag ja Berechtigt sein, aber die härteste Strafe die die Demokratie hier kennt ist nunmal lebenslänglich!Ein Mord ist immer unausgeglichen man kann den Täter niemals das sühnen lassen war er verbrochen hat. Allerdings ist die Art der Haft in Deutschland meiner Meinung nach zu Milde..für solche Fälle hier wäre ich schon für den Steinbruch oder Schneeflocken zählen in Sibirien.Aber mittelalterliche Bestrafungsforderungen katapultieren uns direkt wieder dorthin zurück..ins Mittelalter!
(3) k45047 · 12. Juli 2011
@2 Kommt dir das folgende Irgendwie bekannt vor? (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(2) molly1503 · 12. Juli 2011
ich könnte immer das würgebrechen kriegen, wenn sich solche verbrecher in den verhandlungen hinter akten verstecken dürfen.. als ES ( mensch kann man dazu ja nicht sagen) die tat begangen hat, hat es sich auch nicht geschämt und hinter ein blatt papier versteckt. schade, dass es den pranger nicht mehr gibt und solche von allen angespuckt werden dürfen @3 sicher.. aber was ist mit der würde des opfers. du kannst das eine nicht mit dem anderen vergleichen.
(1) k22277 · 12. Juli 2011
Warum müssen nun noch 40 Zeugen gehört werden?? Der Täter hat gestanden, daran gibt es nichts zu rütteln .... und nun noch bis September verhören und verhandeln...was soll diese Steuergeldverschwendung....Hie r ist doch alles sonnenklar...lebenslänglich mit Sicherheitsverwahrung.
 
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