@
2: Die Würde des Opfers ist natürlich bei keinem Verbrechen gewahrt, jedenfalls nicht vom Verbrecher. Art. 1 GG spricht aber aber von STAATLICHER Gewalt, weil eben der Staat KEIN Verbrecher sein soll. @
1: Nein, hier ist vieles noch nicht klar. Ein Strafprozeß ist eben mehr als nur eine News-Seite, sonst könnten auch gleich die Reporter für die Verurteilung und die Hinrichtigung (was anderes wollen ja viele gar nicht) sorgen.