Karlsruhe (dpa) - Mini-Löhne für Gefangene sind verfassungswidrig, wenn dahinter kein wirksames Konzept zur Resozialisierung der Betroffenen steht. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Zwei Häftlinge aus Bayern und Nordrhein-Westfalen hatten gegen ihre geringe Bezahlung geklagt. […] mehr

Kommentare

14tastenkoenig20. Juni 2023
Ich bin da nicht so eng dran, aber meines Wissens sind Arbeitsplätze im Knast oft sehr begehrt. Und sei es nur, um der Langeweile etwas entgegenzusetzen.
13World4Cats20. Juni 2023
Naja, für Strafgefangene besteht i.d.R. eine Arbeitspflicht. Wird dieser nicht nachgekommen, kann es Sanktionen geben. Ob diese sinnvoll sind...darüber kann man streiten. Aber solange jemand bezahlt wird, dafür, dass er seinen Schulabschluss macht...nunja
12Aalpha20. Juni 2023
Wie viele Gefängnisinsassen sind denn überhaupt arbeitswillig? Kriminelle Hartz4-Empfänger sind dagegen schwerer zu belangen. Da kann man dann irgendwie froh sein, dass es überhaupt jemanden gibt, der hinter Gittern arbeitet.
11World4Cats20. Juni 2023
...weiterhin finde ich persönlich, darf man hier nicht vergessen, dass Kriminelle nicht ohne Grund inhaftiert sind. Entsprechende Lohnanpassungen, ok, wenn dann beabsichtigt wird Teile der Haftkosten zu tragen, Wiedergutmachung bei den Opfern zu leisten usw... Der Vollzug nutzt seine Möglichkeiten nicht aus. Auch anfallende pos. Urintests (Rauschmittel) "können" den Inhaftierten in Rechnung gestellt werden. Das wird z.B. gar nicht gemacht.
10World4Cats20. Juni 2023
Das war vor etwa 10 - 12 Jahren noch alles etwas anders. So unterteilte sich damals das Gefangenenkonto in drei Unterkonten. Wichtig dabei war das Konto "Überbrückungsgeld". Warum war das so wichtig? Dieses Geld konnte gepfändet werden. Es wurde dann i.d.R. für offene Schulden genutzt, für Schadenswiedergutmachung usw. Leider wurde dieses Konzept gekippt und die jetzigen Gefangenkonten mit Guthaben können nicht mehr bzw. nicht mehr so einfach der Pfändung unterliegen...
9tastenkoenig20. Juni 2023
"Geld für Verbrechen" ist Blödsinn, merkste hoffentlich selber. Es geht um Geld für geleistete Arbeit.
8campomann20. Juni 2023
Joo, und solche wie seinerzeit Uli Hoeneß bekommen dann natürlich auch ihre Manager Gehälter weiter;-)) In deutschland gibt es für die meißten Verbrechen jetzt schon kaum Strafen, nur einen Fingerklapps, und jetzt auch noch Geld für Verbrechen bekommen? Ein Kinderschänder, der bei uns evtl. mal 2 oder 3 Jahre bekommt kann sich so seinen" Lohn" für sein Verhalten verdienen. Schöne neue Welt!
7thrasea20. Juni 2023
einen greifbaren Vorteil im Vergleich zu nicht arbeitenden Gefangenen bringt." In der Begründung des Gerichts steht noch mehr Interessantes, ich kann aber nicht alles kopieren. Z. B. dass die Entlohnung Gefangenen auch ermöglichen muss, Unterhaltspflichten nachzukommen, Schulden abzubauen etc.
6thrasea20. Juni 2023
@5 Es kommt halt auf die Höhe der Entlohnung an, die übrig bleibt. "Das Resozialisierungsgebot fordert aber in der für Strafgefangene typischen Situation einen Ausgleich zwischen dem staatlichen Interesse an einer Kostendeckung und den wirtschaftlichen Interessen und finanziellen Möglichkeiten der Gefangenen. Dies erfordert eine gesetzliche Regelung, nach der der Haftkostenbeitrag so bemessen wird, dass dem Gefangenen von der Vergütung jedenfalls ein angemessener Betrag verbleibt, der ihm einen
5Chris198620. Juni 2023
@3 Steht dieser Vorschlag nicht genau so in der News? "Es sei nicht Aufgabe des Gerichts, ein bestimmtes Entlohnungsmodell vorzugeben, betonte König. Bei einer Neuregelung könne der Gesetzgeber auch einen Teil des Arbeitsentgelts für bestimmte Zwecke einbehalten oder die Gefangenen an den Kosten im Vollzug beteiligen - etwa durch einen Haftkostenbeitrag oder eine Stromkostenpauschale."
4deBlocki20. Juni 2023
@1 Ich sehe das ähnlich. Wer einsitzt und arbeitet, sollte das "verdiente" Geld so ausgeben müssen, wie man es draußen auch muss. Also direkt einbehalten und damit das System entlasten.
3thrasea20. Juni 2023
@1 Dein Vorschlag ist laut BVerfG verfassungswidrig 😉 edit: @4 und deiner damit auch...
2The.Frytrix20. Juni 2023
@1 haw haw… 🤣😜 wir sind mal gnädig… aber kostet der Tag 2016 130€ …. Mmmhhhh 🤔
1Skat-Mann20. Juni 2023
Ich würde den Lohn auch auf 20 € die Stunde festsetzen, ABER dafür sie auch entsprechend für die freie Kost / Logi und weitere Dinge richtig bezahlen lassen, nicht zu vergessen die steuerlichen und versicherungspflichtigen Abgaben (Krankenversicherung etc (weiss nicht ob die jetzt schon bezahlt werden), am Ende wären Sie froh, sie würden wieder ihre 2-3 € bekommen.