Das Bundesagrarministerium hat festgestellt, dass es rechtlich nicht möglich ist, Ausnahmen beim Mindestlohn für Saisonkräfte in der Landwirtschaft zu gewähren. Diese Entscheidung basiert auf dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes, der sicherstellt, dass der Mindestlohn als gesetzlich ...

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