Berlin (dpa) - Hunderttausende Minderjährige haben beim Staat Schulden wegen zu viel gezahlter Sozialleistungen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag hervor. Demnach bestanden Ende Januar seitens der Bundesagentur für Arbeit (BA) Forderungen […] mehr

Kommentare

26Mehlwurmle12. Februar 2020
@25 : Das ist allerdings merkwürdig, ich kenne es aus der Praxis nur in dem von mir kommunizierten Verfahren.
25Emelyberti12. Februar 2020
@24 Dann frage ich mich aber,warum ich zurück zahlen mußte,obwohl das Geld noch auf dem Konto war.
24Mehlwurmle12. Februar 2020
@22 @23 : Die Rentenkasse darf das durchaus zurückholen, dafür gibt es den sogannten Rentenrückruf. Ist eigentlich ein standardisiertes Verfahren zwischen Banken und Rentenversicherung.
23Emelyberti12. Februar 2020
@21 Wenn die keinen Auftrag zur Abbuchung haben,haben die gar keinen Zugriff auf irgendwelche Konten.Die Rentenkassen bekommen automatisch Nachricht wenn jemand verstorben ist und das geht sehr schnell.Bei meinem Bruder wußten die das eher als ich.
22k29329512. Februar 2020
@21 : Die Rückbuchung einer einmal getätigten Überweisung ist schwierig, auch wenn die überweisende Partei Deutsche Rentenvericherung heißt.
21Mehlwurmle11. Februar 2020
@20 : Das ist aber merkwürdig. Normalerweise sind die Rentenkassen recht schnell dabei und verrechnen die Renten vom Konto des Verstorbenen zurück, vorausgesetzt das Geld ist noch da.
20k29329511. Februar 2020
@18 : Ich kenn das von meiner Mutter, als die Rentenkasse plötzlich von mir als Erben ne Monatsrente gefordert hatte. Meine Mutter ist am 28. des Monats verstorben, da war die Rente für den nächsten Monat schon unterwegs. Die Rentenkasse hab ich eine Woche später über ihren Tod informiert, nachdem ich gemerkt hatte, dass das Bestattunsinstitut das noch nicht gemacht hatte. Da ich noch keinen Erbschein hatte, konnte ich an ihr Konto nicht ran. Die haben dann zinslos für 4 Wochen gestundet.
19k9726211. Februar 2020
nicht gesehen (bin sehbehindert). Insofern schon selbst schuld, ich fand es damals nur merkwürdig, da ich 2 Wochen nach seinem Tod (vorher war ich nicht in der Lage zu irgendetwas) die Kindergeldkasse informiert hatte, das war ca. eine Woche vor der nächsten Überweisung, die dann aber trotzdem durchgeführt wurde.
18k9726211. Februar 2020
@16 : Bei der Bank, sein Konto war überzogen. @17 : Danke, ist zum Glück schon paar Jahre her, aber deswegen nicht weniger schmerzhaft. Das war kein Formular, ich wurde nur aufgefordert, falls das Studium noch durchgeführt wird, eine neue Immatrikulationsbescheinigung einzureichen. Das hatte ich gemacht. Als dann diese Nachforderung kam, habe ich mir diese Aufforderung nochmal genauer angesehen, da stand es auch ganz am Ende, dass ich erneut die Übertragung beantragen müsse, hatte ich damals
17k29329511. Februar 2020
@13 : Als erstes Mal mein Beileid. @14 : Sorry, ASO-Recht ist nicht meine Paradedisziplin, da hatte und hab ich leider Lücken. @15 : Du hast das ja selbst schon erklärt. In der Tat bist Du, wenn der Abtretungszeitraum abgelaufen ist, wieder die Kindergeldberechtigte. Warum die Familienkasse aber weiterhin auf das Konto Deines Sohnes überwiesen hat, ist nicht ganz schlüssig. Ist das nicht EIN Formularblatt? @16 : Auf seinem Konto, das die Familienkasse eigentlich problemlos hätte pfänden können.
16ircrixx11. Februar 2020
@15 : Und bei wem ist das überzahlte Geld nach seinem Tod gelandet?
15k9726211. Februar 2020
@14 :Nee, das ist schon gesetzeskonform. Wenn man beantragt, dass das Kindergeld aufs Konto des volljährigen Kindes gezahlt wird, kann man dabei gleichzeitig den Anspruch ans Kind abtreten, hatte ich auch gemacht. Aber da seine Immatrikulation nur für 1 Jahr gültig war, musste ich nach diesem Jahr mit neuer Bescheinigung verlängern, dabei hätte ich auch die Abtretung erneut erklären müssen, das hatte ich nicht, also war ich wieder Anspruchsberechtigte.
14ircrixx11. Februar 2020
@13 : Ich glaub, die haben dich ins Bockshorn egjagt und dich zu ihrer Bequemlichkeit übern Tisch gezogen. Frag doch mal Lordroscommon, der kennt sich mit so was bestens aus.
13k9726211. Februar 2020
@12 : Genau! Ich bekomme eine mickrige Erwerbsminderungsrente, die ich aufstocken muss, bin also unterm "Existenzminimum", ich musste trotzdem Kindergeld, das durch zu späte Reaktion der Kindergeldkasse aufs Konto meines verstorbenen Sohnes, auf das ich keinen Zugriff hatte, überwiesen wurde, zurückzahlen. Härtefall wurde abgelehnt, einzige Möglichkeit wäre eine eidesstattliche Versicherung gewesen. Das wollte ich nicht (da sonst ja Schufaeintrag), also in Raten zurückgezahlt.
12Emelyberti11. Februar 2020
@8 Da frage ich mich aber wie die Eltern,oder auch die volljährigen Kinder die Überzahlungen zurückgeben sollen,oft bekommen die selber Stütze wie man so despektierlich sagt.Sollten die doch mal einen Job bekommen,ist die Bezahlung so kläglich,da bleibt auch nichts übrig.Der einzige Weg wäre dann Privatinsolvenz.Allerdings fördert der Staat damit Armut.Diese fast Vollbeschäftigung auf die Frau Merkel so stolz ist,ist nur Schönrechnerei und diese Rechenformeln gibt es seit Jahrzehnten.
11AS111. Februar 2020
@9 Das ist nicht komisch, das erklärt sich aus dem System der BA. Das Forderungsmanagement wird zentral gesteuert, denen ist es egal, ob es sich um volljährige ehemalige Leistungsempfänger oder irgendwelche anderen Schuldner geht. Auch das Aufkommen ist letztendlich - wenn gewisse Grenzen nicht überschritten werden - nicht von Belang, da die Verarbeitung automatisiert mit humaner Kontrollfunktion erfolgt.
10Emelyberti11. Februar 2020
@9 Ich meinte damit nicht das Personal das in den Jobcentern sitzt,sondern Prüfern die auch die Familien mal aufsuchen und extern prüfen,ob überhaupt Ansprüche bestehen grob ausgedrückt.
9k29329511. Februar 2020
@7 : Komisch, wenn die JobCenter Kinder mitsanktionieren für angebliches Fehlverhalten der Eltern, dann ist auf einmal Personal da.
8k9726211. Februar 2020
@4 : Ansprüche aus Überzahlungen von Kindergeld gehen nur auf die volljährigen Kinder über, wenn man dies vorher ausdrücklich beantragt hat, andernfalls müssen die Eltern die Überzahlung zurückzahlen, auch wenn das volljährige Kind diese Leistungen aufs eigene Konto erhalten hat.
7Emelyberti11. Februar 2020
Zum einen ist der Staat selbst schuld,anstatt ordentlich zu prüfen,heist es nur das Personal fehlt Das hat die Politik sich aber selber eingebrockt mit ihrer Einsparpolitik. Zum anderen ist es genauso bei der Pflege,oder irgendwelchen Unterhaltszahlungen.Aber die Steuerlöcher zu stopfen sind die Herrschaften nicht in der Lage,da gehen Milliarden flöten.Statt dessen wird die lächerliche Bonpflicht geschaffen,das macht wenigstens den Politikern keine Arbeit.
6ircrixx11. Februar 2020
Dieser ehemalige Sozialstaat tut wirklich sein Möglichstes, die Leute aus dem Prekariatsgetto nicht mehr rauszulassen. Motivationsblockade ist einer seiner schärfsten Speere. ... Und wie war das noch mal mit der Verfassungswidrigkeit, neulich?
5Herbie11. Februar 2020
Tja, heutzutage haften eben Kinder für ihre Eltern und nicht wie früher umgekehrt.
4AS111. Februar 2020
@2 Darum geht es nicht. Die Eltern vertreten bis zu deren Volljährigkeit die Kinder, auch was das Stellen von Anträgen auf Sozialleistungen und den Erhalt derselbigen anbelangt. Die Leistungen stehen aber den Kindern zu. Werden sie volljährig, gehen natürlich entstandene Ansprüche aus Überzahlungen der BA und der Kommunen auf sie über, wenn die Überzahlungen aus Leistungen für die Kinder resultieren. Übrigens steht es den Kindern frei, diese Forderungen gegenüber den Eltern geltend zu machen.
3setto11. Februar 2020
@2 so sehe ich das auch, nicht die Kids schulden dem Staat Geld, sondern der sollte prüfen wieviel rausgegeben wird. " Werden die Überzahlungen von den Eltern nicht rechtzeitig selbst beglichen, mache die BA diese mit Eintritt der Volljährigkeit bei den Kindern geltend, hieß es von der FDP." und das geht schonmal gar nicht, wenn es denn Kindern nicht persönlich ausgezahlt wird, wenn dann von den Eltern holen
2Shoppingqueen11. Februar 2020
Haben die Kinder HartzIV oder Kindergeld beantragt?
1katrin2311. Februar 2020
bis 14 klauen bleibt aber ohne Strafe?-Das gibt doch nicht.