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22 wenn ich in der 1. Instanz schon den Prozess gewinne kann ich nicht vor ein höheres Gericht gehen, aber das Urteil hat keine Konsequenzen,wenn ich nur begleite kann ich nicht klagen, sehe aber, was los ist, wenn ich einen Rechtsverstoß mit mir nicht machen lasse, kann ich nicht vor ein Gericht gehen,sehe aber, dass es OFFIZIELL so rechtswidrig gemacht wird, wie mir angeboten, Verfahren vor dem Verfassungsgericht werden oft ans Ursprungsgericht zurückgewiesen,oder ohne Grund nicht verhandelt