Berlin (dpa) - Altkanzlerin Angela Merkel hat sich von der Praxis des unionsgeführten Innenministeriums distanziert, bei Grenzkontrollen Asylsuchende zurückweisen zu lassen. «Wenn jemand hier an der deutschen Grenze sagt "Asyl", dann muss er erstmal ein Verfahren bekommen. Meinetwegen direkt an der […] mehr

Kommentare

12Hani_198630. Juni 2025
@11 Nein, es wurde angegeben das es Verwandschaft gibt und das stimmte nicht. Unterstützung kam aus Deutschland. Also Leute haben bei wie was wann und rechtlichen Dingen unterstützt.
11thrasea30. Juni 2025
@10 Was wurde gelogen? Ich hoffe, dass du mit "Unterstützung" nicht z. B. die Fake-News der konstruierten Zuständigkeit des Gerichts meinst. Das Urteil ist doch sehr weitreichend und grundsätzlich: "Nach alldem ist die Bedeutung der Beschlüsse des VG nicht zu unterschätzen: Sie basieren nach Klarstellung einer Gerichtssprecherin auf einer "Vollprüfung in der Sache" und beziehen sich auf alle Formen der Zurückweisung und Einreiseverweigerung auf deutschem Territorium." <link>
10Hani_198630. Juni 2025
@9 Mir ist nur bekannt, dass es nicht der erste Versuch war. Gelogen wurde und über Russland, Weißrussland und Polen eingereist wurde. Beim letzten Zurückweisen hat das Gericht entschieden, da schon in Deutschland am Bahnhof keine Zurückweisung. Generell gilt dies jedoch nicht. Ich möchte aber den Einzelfall auch nicht überbelasten, da es scheinbar auch zu "Unterstützung" kam. Also inwiefern das dann auch noch dazu kam. Keine Ahnung. Bei so vielen Ländern vor Deutschland finde ich es komisch.
9thrasea30. Juni 2025
@6 Hast du dafür Belege? Ich habe in all den Artikeln, die ich dazu gelesen habe, keine Information gefunden, dass die drei Personen in keinem anderen Land einen Asylantrag gestellt haben. Das ist für die Entscheidung des LG Berlin auch nicht relevant gewesen. Das Gericht hat eindeutig festgestellt: Deutschland durfte die Menschen nicht zurückweisen, sondern hätte nach dem Dublin-Verfahren den zuständigen Staat ermitteln müssen (z. B. Polen) und hätte danach die Menschen dorthin bringen können.
8Hani_198630. Juni 2025
Ja wie haben die das nur geschafft. Die müssen ja glatt nicht ehrlich gewesensein. lol
7Pontius30. Juni 2025
@4 Wer Asyl bekommt steht in der Dublin-Datenbank Eurodac - wie soll er da in mehreren Ländern Asyl bekommen? Dublin sagt im übrigen aus, wer für den Asylantrag zuständig ist und wie danach verteilt wird. @6 Ne bei der Entscheidung ging es darum, dass er hier Asyl beantragen kann und das hier geprüft werden muss - übrigens schon wieder Dublin...
6Hani_198630. Juni 2025
@5 Im Urteil von Berlin geht es genau um so einen Fall oder wie kam der nach Polen?!?
5thrasea30. Juni 2025
@2 Ich finde dein Beispiel "wenn Jemand von einer unserer Nachbarsländer kommt und Asyl will, aber vorher durch mehrere europäische Länder gereist ist ohne Asyl zu beantragen" etwas fragwürdig. Ja, das hat es eine Zeit lang gegeben (Italien, Griechenland), sollte inzwischen aber die Ausnahme sein. Im Artikel ist davon jedenfalls keine Rede. edit @4 Nein, das geht nicht. Die Menschen sind registriert und können nicht in mehreren Ländern kassieren.
4Hani_198630. Juni 2025
@3 Also geben wir Ihnen die Möglichkeit in mehreren Ländern Asyl und Geld zu kassieren?!? Ja, es macht Sinn, bei der gemeinsamen Grenze die Kontrolle zu machen. Übrigens schönes Strohfeuer, dass mit Dublin und funktioniert nicht. Eine Begründung zu bringen, die nachgelagert ist, ist deiner Meinung nach doch nicht gewollt hier.
3Pontius30. Juni 2025
@2 Also nimmst du sie dann auf, wenn sie Asyl beantragt haben? Wo Dublin doch nicht funktioniert?
2Hani_198630. Juni 2025
Also wenn Jemand von einer unserer Nachbarsländer kommt und Asyl will, aber vorher durch mehrere europäische Länder gereist ist ohne Asyl zu beantragen, dann bin ich auch für Zurückweisung. Das erste Land sollte das Thema klären, wenn Asyl gut, wenn nein Zurückweisung in dem Land. Ansonsten müssen die Länger ja nur dafür sorgen, dass Sie "unattraktiv" sind und die Asylsuchenden als "Waffe" anderen aufdrucken. Was ja leider auch oft gemacht wird.
1Philonous30. Juni 2025
Interessant: Merkel bezieht sich auf Europäische Rechtslage, Frei "kontert" indem er untergeordnetes deutsches Recht (in einer zweifelhaften Auslegung) anführt. Das ist so, als würde er auf die Aussagen "Dein Haus brennt!" antworten "Mein Auto steht in der Garage." Kann man machen, macht aber nicht wirklich Sinn... Ob jemand schon Asyl in einem anderen Staat beantragt oder sogar erhalten hat, muss ja erstmal geprüft werden. In einem Verfahren!