Karlsruhe (dpa) - Acht Jahre nach seinem Sturz auf einem schneeglatten Gehwegstück vor der Haustür ist ein Mann mit seiner Klage auf Schadenersatz und Schmerzensgeld gescheitert. Er hatte die Eigentümerin des Grundstückes in der Münchner Innenstadt verklagt - deren Räum- am und Streupflicht ende ...

Kommentare

(5) setto · 21. Februar 2018
Mit der Begründung gehe ich nicht ganz konform: "Ein oder zwei Schritte über das nicht gestreute Stück hinweg seien dem Mann zuzumuten gewesen." Ein Schritt okay,da kann man über die Gefahrenstelle hinwegtreten , bei 2 Schritten ist die Sturzgefahr schon wieder erheblich höher
(4) flowII · 21. Februar 2018
halt ich fuer ueberzogen. einfach wie frueher als baby auf allen vieren lang robben
(3) ircrixx · 21. Februar 2018
Deswegen empfieht sich, für solche Fälle immer ein Splittsackerl dabeizuhaben (und dann macht man es wie der Landmann früher bei der Aussaat).
(2) Wasweissdennich · 21. Februar 2018
Ist dem Mann überhaupt was passiert oder für was will er Schmerzensgeld und Schadensersatz?
(1) k408300 · 21. Februar 2018
erinnert mich an den Amie, der Porsche verklagte, weil in der Betriebsanweisung nicht gestanden hat, dass wenn er das Gaspedal herunterdrückt, das Auto sehr schnell werden könnte
 
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